SFGV reicht Klage auf Schadenersatzzahlung ein

Der Schweizerische Fitness- und Gesundheitscenter Verband SFGV reicht Klage auf Schadenersatzzahlung gegen Schweizerische Eidgenossenschaft ein. Der SFGV reagiert damit, auf die aus seiner Sicht ungerechtfertigte und unverhältnismäßige Schließung der Fitnessstudios, welche die Branche gefährdet.

Die Corona-Fallzahlen in der Schweiz steigen weiter, obwohl die Fitness- und Gesundheitsstudios seit vier Monaten geschlossen sein müssen. Für den Schweizer Fitness- und Gesundheitscenter Verband SFGV ein eindeutiger Beleg dafür, dass nicht die Fitnessstudios die Ursache für steigende Inzidenzzahlen sein können.

Zudem, so heißt es in einer Mitteilung des Verbandes, seien die Härtefallzahlungen über die Kantone ungenügend und könnten den entstandenen Schaden nicht im Ansatz decken.

SFGV koordiniert Musterklage

Der Arbeitgeber- und Branchenverband SFGV koordiniert und finanziert eine Musterklage gegen die Schweizer Eidgenossenschaft. Die Klage wurde durch Prof. Dr. iur. Urs Saxer, Titularprofessor für Staatsrecht an der Uni Zürich eingereicht. In der Klage fordert ein Berner Fitnessstudio Schadensersatz in der Höhe von 259.000 CHF. Eine Staatshaftungsklage ist der einzige Weg, auf dem Schadenersatzansprüche geltend gemacht werden können.

Zwangsschließungen der Fitnessstudios sind unverhältnismäßig

Die Schließung der Fitnessstudios durch den Bundesrat sind aus Sicht des SFGV, unverhältnismäßig. Der SFGV begründet dies damit, dass das Bundesamt für Gesundheit (BAG) am 2. Augst 2020 öffentlich darauf hingewiesen habe, dass in Fitnessstudios keine erhöhte Ansteckungsgefahr festgestellt werden konnte.

Vor allem der Familienkreis, der Arbeitsplatz, der Arbeitsweg, private Feste, Einkaufsläden, Großveranstaltungen und Schulen wurden als Gefahrenherde ausgemacht. Diese Erkenntnis deckt sich mit den Ergebnissen, die das Robert Koch Instituts im gleichen Zeitraum präsentiert hat.

Mit der Schließung der Fitnessstudios, in diesem Fall sogar entgegen wissenschaftlicher Evidenz, sind, so heißt es in der Mitteilung des Verbandes weiter, der gesamten Fitnessbranche sehr hohe ungedeckte Kosten entstandenen, welche durch die nicht rückzahlbaren Zahlungen der Härtefallregelung bei weitem nicht gedeckt werden können.

In vielen Kantonen, so heißt es weiter, würden nicht einmal die Vorgabe des Bundes erfüllt, 20 % des durchschnittlichen Umsatzes 18/19 zu vergüten. Der Kanton Thurgau geht sogar so weit, nur rückzahlbare Darlehen zu gewähren.

Aus den genannten Gründen hat sich der SFGV entschieden, Klage einzureichen. Ziel ist es, dass die durch die Behörden geschlossenen Fitnessstudios, auf dem Rechtsweg die ungedeckten Kosten vergütet bekommen. 

 

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Der Autor

  • Constantin Wilser

    Constantin Wilser ist seit 2006 in der Fitnessbranche als Redakteur tätig. Davor absolvierte er sein Bachelor-Studium der Sportwissenschaften am KIT in Karlsruhe. Seit 2019 ist er Bestandteil des BODYMEDIA-Redaktionsteams. Seit Anfang 2023 ist er Chefredakteur. In seiner Freizeit trainiert der Fußball-Fan gerne im Studio, geht laufen oder fiebert im Fußball-Stadion mit.