Ab dem 1. März dürfen z. B. Läden, Museen, Bibliotheken und Zoos wieder öffnen. Auch Outdoor-Sport wie Tennis und Fußball wird wieder möglich sein. Fitnessstudios hingegen müssen weiterhin geschlossen bleiben. Gegen diese Entscheidung will der Schweizer Fitness- und Gesundheitscenter Verband (SFGV) mit einer Schadensersatzklage vorgehen.
Der Bundesratsbeschluss, dass Fitnessstudios in der Schweizweiterhin geschlossen bleiben müssen, habe ihn nicht überrascht, frustriert sei er trotzdem, so Roland Steiner, Vizepräsident des SFGV. Enttäuscht ist Roland Steiner vor allem auch deshalb, weil der Verband sich aktiv in die Diskussion eingebracht und den Verantwortlichen beim Bund ausführlich Argumente für die Wiedereröffnung von Fitnessstudios dargelegt habe und nichts zurückgekommen sei. Jetzt, so Steiner weiter, solle der Bund zahlen. Erreicht werden soll das mit einer Schadensersatzklage.
Der SFGV will mit der Schadensersatzklage erreichen, dass die resultierenden Umsatzausfälle, aufgrund der angeordneten Schließungen der Fitnessstudios, die nach Ansicht des Verbandes ungerechtfertigt sind, ersetzt werden. Die Schließung der Fitnessstudios sei nach Ansicht aus mehreren Gründen ungerechtfertigt. Zum einen, weil der R-Wert unzuverlässig gewesen sei, mehrmals korrigiert und damit nicht aussagekräftig sei und zum anderen verweist Roland Steiner auf die zunehmenden physischen Beschwerden, die durch die Schließung der Fitnessstudios verursacht werden.
SFGV wirft Bundespräsidenten und Wirtschaftsminister Lüge vor
Die Argumente des SFGV seien, so Roland Steiner, vom Bundesrat nicht mal berücksichtigt worden. Er widerspricht damit dem Bundespräsidenten und Wirtschaftsminister Guy Parmelin. Guy Parmelin sagte bei einer Pressekonferenz, dass mit allen Branchen Gespräche geführt worden seien.
Claude Ammann, Präsident des SFGV, widerspricht Guy Parmelin. Er wisse nicht, mit wem der Bundesrat zusammensaß, aber mit dem SFGV sei es definitiv nicht. gewesen Der SFGV warte bis heute auf eine Antwort aus Bern, weshalb Claude Ammann die Aussagen von Guy Permelin als Lüge bezeichnete. Claude Ammann kritisiert, dass man sich nach solchen Auftritten, wie dem von Guye Parmelin, als Unternehmer noch weniger vom Bundesrat ernst genommen fühle.
Für eine finanzielle Entschädigung soll nun eine Schadensersatzklage sorgen, die der SFGV einreichen möchte. Die Schadensersatzklage wird voraussichtlich vom renommierten Staatsrechtler Urs Saxer verfasst. Die Prozesskosten in der geschätzten Höhe von 75.000 Franken will der SFGV via Crowdfunding sammeln.
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