Schweizer Verband sieht in Covid-Maßnahmen den Todesstoß für die Fitnessbranche

In der Schweiz hat der Bundesrat in einer Sitzung am 25. August, vorsorglich eine Verstärkung der Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Coronavirus in Konsultation gegeben. Im Zentrum steht die Ausweitung der Zertifikatspflicht (3G) auf Innenbereiche von Restaurants, von Kultur- und Freizeiteinrichtungen sowie auf Veranstaltungen im Inneren. Der Bundesrat hat auch entschieden, dass ab dem 1. Oktober die Testkosten für das Covid-Zertifikat nicht mehr vom Bund übernommen werden. 

Der Schweizerische Fitness- und Gesundheitsverband (SFGV), hat in einer Mitteilung ausführlich Stellung zu den Maßnahmen des Bundesrates bezogen, zu erwartende Auswirkungen aufgezeigt und stellt Forderungen an die Regierung. In dieser Meldung stellen wir die wichtigsten Forderungen mit direktem Bezug zur schweizerischen Fitnessbranche vor.

Der SFGV weist in seiner Mitteilung vor allen Dingen nochmals ausdrücklich darauf hin, dass die Umsetzung entsprechender Maßnahmen verfassungswidrig wären und sie die Fitness- und Gesundheitsbranche in der Schweiz in den finanziellen Ruin treiben würde. Der SFGV begründet seine Position wie folgt:

Allgemeine Würdigung der Konsultation

Die in die Konsultation gegebenen Vorschläge seien lückenhaft und der Bundesrat würde weder Daten noch Richtwerte und Kriterien nennen, welche für die Ausweitung der Zertifikatspflicht maßgebend wären, heißt es in der Mitteilung des SFGV.  

Weiter heißt es: "Obschon die Regierung selbst noch nicht weiß, welche Maßnahmen am 1. September konkret umgesetzt werden sollten, fordert sie von ihren Partnern einen Blankoscheck ein, sodass sie die Grundlagen für die Ausweitung des Covid-Zertifikates jederzeit legitimieren kann. Dieses Vorgehen ist nicht nachvollziehbar. Sowohl die Kantone als auch die Sozialpartner können nur adäquat Stellung nehmen, wenn die Eckwerte zur Einführung und Aufhebung der Maßnahmen bekannt sind."

Beurteilung der Zertifikatspflicht für Fitness- und Gesundheitscenter 

Eingriff in laufende privatrechtliche Kundenverträge: Im Fall der Zertifikatspflicht wird nach Auffassung des SFGV in privatrechtliche Verträge eingegriffen. Mitglieder von Fitnessstudios, so der SFGV, hätten eine bestehende vertragliche Bindung mit einem Fitnessanbieter. Ein Vertrag im Fitnessbereich sei eine Mischvertrag aus einem Mietvertrag und einem Dienstleistungsvertrag. Die Nutzung kann nicht ohne weiteres durch eine dritte Partei unter Bedingungen gestellt werden (3 G) ohne dass Schadenersatzansprüche gelten gemacht werden, die dann vom Bund zu bezahlen sind.

Finanzielle Konsequenz einer Covid-Zertifikatspflicht erfordert neue Härtefallzahlungen: Sofern die Maßnahmen umgesetzt werden, rechnet die Branche mit einem Umsatzverlust von 40 %. Insgesamt sei mit einem Gesamtschaden pro Jahr von 560 Millionen CHF zu rechnen. Der Konkurs zahlreicher Fitnessstudios wäre nach Überzeugung des SFGV vorprogrammiert. 

Die gesundheitliche Verfassung der Kundschaft leidet in physisch und psychischer Form: Der SFGV hat eine repräsentative Kundenumfrage erhoben, die klar belegt, dass der Trainingsstopp durch den Lockdown die physische und psychische Gesundheit geschädigt hat. Dies würde nun durch die Zertifikatspflicht erneut forciert. 

Trainingsräume von Fitness- und Gesundheitscenter stellen kein Infektionsrisiko dar: Die Auswertung der Luftmessungen in Trainingsräumen zeige, dass sich der ppm CO2 Anteil weit unter dem Grenzwert bewegt. Die Luftqualität in Fitness- und Gesundheitsstudios sei, das gehe aus den Messungen hervor, unwesentlich höher als die Außenluft und nicht schlechter als im Detailhandel und allen Organisationen, denen weiterhin keine Zertifikatspflicht auferlegt wird.

Kontrolle der Zertifikatspflicht aufgrund der Betriebsstruktur nicht möglich: Eine Kontrolle der Zertifikate sei, so der SFGV, in Fitness- und Gesundheitscentern aus personellen und finanziellen Gründen nicht umsetzbar. Es sei schlichtweg nicht möglich Personen abzustellen und zusätzlich zu bezahlen, die vor Eintritt in die Anlage eine Zertifikatskontrolle durchführen. 

Unterstützung durch den SFGV für Impfung der noch nicht geimpften Personen: Trotz der bis hierher genannten Punkte, sei den Verantwortlichen des SFGV bewusst, dass die Impfung vor einem schweren Covid-19 Verlauf schützt und die Wahrscheinlichkeit einer Hospitalisierung minimiert, heißt es in der Mitteilung. Es sei ebenfalls klar, dass eine Ausbreitung des Virus und das Risiko neuer Mutationen nur durch eine hohe Impfquote/Immunität in der Bevölkerung erreicht werden könne und dass bei einer entsprechend hohen Immunität sämtliche bisher ergriffenen Einschränkungen des Trainingsbetriebs hinfällig werden. Aus diesem Grund empfehle der SFGV die Impfung.

Zur vollständigen Stellungnahme des SFGV gelangen Sie hier 

 

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Der Autor

  • Constantin Wilser

    Constantin Wilser ist seit 2006 in der Fitnessbranche als Redakteur tätig. Davor absolvierte er sein Bachelor-Studium der Sportwissenschaften am KIT in Karlsruhe. Seit 2019 ist er Bestandteil des BODYMEDIA-Redaktionsteams. Seit Anfang 2023 ist er Chefredakteur. In seiner Freizeit trainiert der Fußball-Fan gerne im Studio, geht laufen oder fiebert im Fußball-Stadion mit.