Der Studiobetreiber wird bei seiner Klage vom DSSV (Arbeitgeberverband deutscher Fitness- und Gesundheits-Anlagen) und der Experten Allianz für Gesundheit sowohl juristisch als auch finanziell unterstützt.
Trotz Aufklärungs- und Lobbyarbeit sind nach wie vor keine Lockerungen für die Fitness- und Gesundheitsanlagen in Sicht. Der DSSV und die Experten Allianz ziehen deshalb nun die Notbremse und reichen zwei Klageschriften vor unterschiedlichen Gerichten ein. Ausgehend von einem DSSV-Mitgliedsbetrieb in Baden-Württemberg wurden nun die folgenden rechtlichen Schritte eingeleitet:
- Vor dem Verwaltungsgericht in Stuttgart soll auf der Basis der geltenden Rechtslage nach § 28b Abs.1 Ziff.6 des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) die Öffnung des Fitnessstudios zu Gunsten des Individualsports erzwungen werden.
- Mit der Klage beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe wird sowohl die im Infektionsschutzgesetz geregelte Schließung nur aufgrund der Inzidenzen gemäß § 28b Abs.1 Ziff. 3 IfSG, als auch das Verbot des Individualsports im Fitnessstudio nach § 28b Abs. 1 Ziff.6 IfSG angegriffen.
DSSV und Experten Allianz erhoffen sich, dass die beiden Klagen dazu führen werden, dass Fitness- und Gesundheitsstudios nicht weiter benachteiligt werden.
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