Studio klagt gemeinsam mit DSSV und Experten Allianz gegen Betriebsverbot

Der Betreiber eines Stuttgarter Fitnessstudios hat juristische Schritte gegen das Lockdown-bedingte Betriebsverbot eingeleitet. Die Klage ist sowohl beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe als auch beim Verwaltungsgericht Stuttgart eingereicht worden.

Der Studiobetreiber wird bei seiner Klage vom DSSV (Arbeitgeberverband deutscher Fitness- und Gesundheits-Anlagen) und der Experten Allianz für Gesundheit sowohl juristisch als auch finanziell unterstützt.

Trotz Aufklärungs- und Lobbyarbeit sind nach wie vor keine Lockerungen für die Fitness- und Gesundheitsanlagen in Sicht. Der DSSV und die Experten Allianz ziehen deshalb nun die Notbremse und reichen zwei Klageschriften vor unterschiedlichen Gerichten ein. Ausgehend von einem DSSV-Mitgliedsbetrieb in Baden-Württemberg wurden nun die folgenden rechtlichen Schritte eingeleitet:

  1. Vor dem Verwaltungsgericht in Stuttgart soll auf der Basis der geltenden Rechtslage nach § 28b Abs.1 Ziff.6 des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) die Öffnung des Fitnessstudios zu Gunsten des Individualsports erzwungen werden.
     
  2. Mit der Klage beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe wird sowohl die im Infektionsschutzgesetz geregelte Schließung nur aufgrund der Inzidenzen gemäß § 28b Abs.1 Ziff. 3 IfSG, als auch das Verbot des Individualsports im Fitnessstudio nach § 28b Abs. 1 Ziff.6 IfSG angegriffen.

DSSV und Experten Allianz erhoffen sich, dass die beiden Klagen dazu führen werden, dass Fitness- und Gesundheitsstudios nicht weiter benachteiligt werden.
 

Bildquelle: Alexander Limbach – www.adobe-stock.com

Der Autor

  • Constantin Wilser

    Constantin Wilser ist seit 2006 in der Fitnessbranche als Redakteur tätig. Davor absolvierte er sein Bachelor-Studium der Sportwissenschaften am KIT in Karlsruhe. Seit 2019 ist er Bestandteil des BODYMEDIA-Redaktionsteams. Seit Anfang 2023 ist er Chefredakteur. In seiner Freizeit trainiert der Fußball-Fan gerne im Studio, geht laufen oder fiebert im Fußball-Stadion mit.