Nachdem die Fitnessstudios in der Schweiz knapp vier Monate geschlossen waren, dürfen Sie ab dem 19. April wieder öffnen. Erst kürzlich hatte der Schweizerische Fitness- und Gesundheitscenter Verband SFGV gegen die Studioschließungen auf Schadenersatzzahlung geklagt (mehr dazu lesen Sie hier)
Folgende Einschränkungen gelten
Für die Fitnessstudios gelten dieselben Bestimmungen wie im vergangenen Herbst. An Gruppentrainings dürfen nach Angaben des Bundesrats maximal 15 Personen teilnehmen. Es gilt eine Maskenpflicht.
Für das Training an den Fitnessgeräten werden die Fitnessstudios nach Quadratmetern und Anzahl der Geräte in verschiedene Zonen aufgeteilt. Pro Zone dürfen ebenfalls maximal 15 Personen anwesend sein. Auch hier ist das Tragen einer Schutzmaske erforderlich. Die Wellnessbereiche bleiben weiterhin geschlossen.
„Mir fällt ein Stein vom Herzen. Endlich gibts wieder sportliche Freiheit. Die Betreiber der Fitnesscenter sind alle sehr motiviert. Jetzt müssen wir Gas geben, damit wir nächste Woche bereit sind», sagt er. Jetzt haben wir die Chance zu beweisen, dass es funktioniert."
Claude Ammann (53), Präsident des Schweizerischen Fitness- und Gesundheitsverbandes SFGV
Roger Erni, ist Geschäftsführer von IG Fitness und vertritt mit seinem Dachverband die größeren Fitnessketten der Schweiz. Durch die Wiedereröffnung unter Auflagen sei, so sagte er dem Schweizer Blick, eine Auslastung von ca. 50 bis 60 % möglich.
Textquelle: Blick
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