Best Practice

Hygiene- und Sicherheitskonzept für Fitnessstudios

Dieser Artikel gibt Empfehlungen aus Sicht des Arbeits- und Gesundheitsschutzes, was Studiobetreiber bei der Erstellung und Dokumentation ihrer Hygiene- und Sicherheitskonzepte sowie im Studioalltag beachten sollten.

Das Wichtigste in Kürze:

  • Voraussetzung sind immer die schriftliche Dokumentation sowie die Unterweisung aller beteiligten Personen.
  • Die Hygieneregeln im Studio müssen ernsthaft und ohne Raum für Missverständnisse kommuniziert werden.
  • Abläufe, Arbeits-, Trainingsmittel und -bedingungen müssen auf deren Risikogefahr hin untersucht und beurteilt werden.
  • Potenzielle Gefährdungen sollten direkt entfernt werden.

Abgeleitet wird das Wort Hygiene vom Namen der griechischen Göttin Hygieia, der Göttin der Gesundheit, und bedeutet „der Gesundheit dienend“. Bereits dadurch wird der unmittelbare Zusammenhang zwischen der körperlichen Fitness und der Hygiene deutlich. Beide, das ernsthaft umgesetzte Hygienekonzept sowie das korrekt durchgeführte Training, dienen nachweislich der Gesundheit des Menschen und können das Risiko von Erkrankung senken.

Kann es demnach richtig sein, einen Gesundheitsbaustein durch die Schließung der Fitnessstudios zu entfernen? Wurde das Risiko, an SARS-CoV-2 zu erkranken, durch die Schließung der Fitnessclubs reduziert oder wird den Menschen die Chance genommen, sich durch eine Stärkung des Immunsystems vor dem Virus zu schützen? Ist es die richtige Entscheidung, dass derzeit einige, die verschiedenen Branchen die Last der Corona-Maßnahmen tragen müssen?

Die Kluft zwischen Gesetzgeber und Studiobetreibern sowie Betreibern anderer Unternehmen, die aufgrund der Corona-Pandemie schließen mussten, reißt immer weiter auf und das Unverständnis über getroffene Entscheidungen nimmt weiter stark zu. Außer Frage steht allerdings auch, dass ein großer Teil der Studiobetreiber und die Fitness- und Gesundheitsbranche sehr viel getan haben, um eine Ausbreitung des Virus in ihren Räumlichkeiten zu vermeiden und eine erneute Schließung der Betriebe zu verhindern.

Der Arbeits- und Gesundheitsschutz ist in allen Betrieben die direkte Schnittstelle zum Infektionsschutz. Daher dient die Arbeitsschutzstrategie als Basis für die Erstellung eines Hygienekonzepts. Aus der Sichtweise des Arbeits- und Gesundheitsschutzes kann eine Infektion beim Fitnessstudiobesuch mit dem Corona-Virus grundsätzlich auf zwei Wegen stattfinden. Entweder handelt es sich um eine Wegeinfektion (indirekter Einflussfaktor) oder es kommt beim Aufenthalt im Studio zur Infektion (direkter Einflussfaktor).

Während Studiobetreiber Wegeinfektionen nicht vermeiden können, so können sie zumindest das Verhalten ihrer Mitarbeiter und Mitglieder maßgeblich steuern. Sie geben vor, was erlaubt ist und auf was verzichtet werden muss. Gerade weil die Fitnessstudios an vorderster Front stehen, wenn es um Betriebsschließungen aufgrund einer Ausbreitungsgefahr des SARS-CoV-2 geht, müssen Fitnessclubs ein Konzept bzw. eine Strategie entwickeln, wie sie ihre Kunden und Mitarbeiter vor einer Infektion schützen und sich gleichermaßen unangreifbar machen und die Branche aus dem Licht der Infektionsherde rücken.


Zwischen den Kardiogeräten empfiehlt es sich Trennwände aufzustellen, um die Mitglieder vor Infektionen zu schützen. Zudem ist es empfehlenswert Mund-Nasen-Bedeckung im Studio zu tragen

Unterweisungen als Fundament für den Infektionsschutz

Das Hygiene- und Sicherheitskonzept an sich kann undsollte mit der gängigen Methode der Gefährdungsbeurteilung verglichen werden, welche alle Unternehmer mit Personalverantwortung erstellen müssen. Infektionsgefahren, ganz gleich, ob sie im Rahmen einer Clubbegehung, eines Gesprächs oder auf anderem Weg erkannt werden, müssen in die Gefährdungsbeurteilung „Sicherheit und Hygiene“ Eingang finden. Nur so kann das Sicherheits- und Hygienekonzept ein stabiles Fundament für die Sicherheitsarbeit bilden.

Voraussetzung sind immer die schriftliche Dokumentation sowie die Unterweisung aller beteiligten Personen. Es ist wichtig, eine Transparenz für die ergriffenen Maßnahmen zu schaffen und diese im Studio offen zu kommunizieren.

Unterweisungen sind ein wichtiges Instrument des betrieblichen Infektionsschutzes. Studiobetreiber sind gesetzlich verpflichtet, Unterweisungen vorzunehmen. Im Rahmen von Unterweisungen erhalten die Beschäftigten und die Mitglieder auf ihre Tätigkeiten und ihr Handeln zugeschnittene Informationen, Erläuterungen und Anweisungen, damit sie sich sicherheits- und gesundheitsgerecht verhalten können. Gute und für alle Parteien interessante Unterweisungen erfordern eine sorgfältige Planung und Vorbereitung.

Hilfreich ist es, sich vor der Unterweisung über das geplante Ziel, z. B. Infektionsschutz der Mitarbeiter und Mitglieder, ein Konzept zu erstellen. Wichtig: Nach der Unterweisung ist es unentbehrlich, dass der Betreiber selbst das in der Unterweisung vermittelte Verhalten im Arbeitsalltag kontrolliert, anerkennend oder korrigierend anspricht und, falls erforderlich, zwingend unterbindet. Studiobetreiber müssen zudem auf das sicherheitsgerechte Verhalten der Beschäftigten und Mitglieder hinwirken. Dazu gehören organisatorische Maßnahmen und die Bereitstellung persönlicher Schutzausrüstung, wie z. B. Mund-Nasen-Abdeckung.

Kommunikation und Information sind das A und O

Lassen Sie keinen Raum für eigene Interpretationen. Die Hygieneregeln im Studio müssen so kommuniziert werden, dass Missverständnisse ausgeräumt werden und die Ernsthaftigkeit verdeutlicht wird. Über Aushänge, Social Media oder die Studio-App können Betreiber alle Informationen aktuell und unmissverständlich darstellen. Vorgefertigte Aushänge und Plakate kursieren zuhauf im Netz.

Im Studio und über die genannten Kommunikationswege macht es Sinn, über die Hygieneregeln, AHA-Regeln, das Lüftungsverhalten im Studio, die Nutzung von Masken, was bei einem Infektionsverdacht zu tun ist und wann man sich in häusliche Quarantäne begeben sollte, zu informieren.

Um sich abzusichern sowie noch einmal die Wichtigkeit des Themas zu verdeutlichen, sollten die Hygieneregeln des Studios kurz zusammengefasst werden und den Mitgliedern bei ihrem ersten Besuch nach der Wiedereröffnung schriftlich vorgestellt und auch persönlich unterzeichnet werden. Danach wird die Bestätigung der Unterweisung zu den Vertragsunterlagen des Kunden abgelegt. Vermerken Sie auf der Unterweisung noch einmal deutlich, dass eine Zuwiderhandlung Ihrer Hygieneregeln Konsequenzen nach sich ziehenwird. Wie oder in welcher Intensität die Verstöße geahndet werden, obliegt dem Studiobetreiber.

Fitnessstudios haben den großen Vorteil gegenüber anderen Branchen, dass sie die Infektionsketten problemlos nachverfolgen können. Über die Software bzw. die Terminbuchung per Studio-App werden alle Aufenthalte und die jeweiligen Anwesenheitszeiten der Mitglieder im Studio gespeichert. Zudem wird der Datenschutz gewährleistet und falsche Angaben können ausgeschlossen werden.


Da die Umsetzung der Händehygiene die wirksamste Maßnahme gegen die Übertragung von Krankheitserregern auf oder durch Oberflächen darstellt, müssen in ausreichender Anzahl Desinfektions-mittel und Desinfektionsspender zur Verfügung stehen

Die Gefährdungsbeurteilung im Studio

Die Gefährdungsbeurteilung ist eine Bestandsaufnahme aller im Betrieb vorhandenen Gefährdungen für die Sicherheit und Gesundheit der Mitarbeiter und Mitglieder. So auch die Gefahr vor einer Infektion mit dem Virus SARS-CoV-2. Alle Abläufe, Arbeits-, Trainingsmittel und -bedingungen müssen daraufhin untersucht werden,ob sie sicher sind oder inakzeptable Risiken bergen. Unternehmer oder vorgesetzte Personen tragen die Verantwortung für diese Risiken und sollten diese kennen, beurteilen und minimieren.

Da SARS-CoV-2 über zwei Wege übertragen wird, zum einen über die Kontakt- bzw. Schmierinfektion und zum anderen über die Tröpfcheninfektion, sollten Clubbetreiber die davon ausgehenden Gefahren genau analysieren. Das Risiko einer Kontaktinfektion durch das Virus SARS-CoV-2 kann nicht ausgeschlossen werden. Die Krankheitserreger werden über eine Kette von Berührungen weitergereicht. Dabei können die Erreger von Menschen übertragen werden oder auch über Gegenstände, an denen die Erreger haften.

Dabei empfiehlt es sich, die unterschiedlichen Oberflächen in stark frequentierte und schwach frequentierte Flächen zu unterteilen. Je höher eine Oberfläche frequentiert wird, desto wirkungsvoller sollten die Maßnahmen gewählt werden. Die Verhältnismäßigkeit zwischen der Infektionsgefahr an stark frequentierten Flächen wie z. B. Türgriffen, Knöpfen von Aufzügen und Trinkwasserspendern, Trainingsgeräten, Toiletten und sanitären Einrichtungen und der eingeleiteten Maßnahme muss gewahrt werden.

Die Schadenschwere einer Infektion bei Berührung von schwach frequentierten Flächen ist zwar identisch, jedoch ist die Eintrittswahrscheinlichkeit geringer. Somit können auch die gewählten Maßnahmen reduziert bzw. angepasst werden.

Häufig werden Viren wie beispielsweise das Corona-Virus über Tröpfchen übertragen. Dementsprechend müssen die implementierten Maßnahmen wirksam sein und die Einhaltung ist strengstens vom Betreiber zu überwachen. Bei der Tröpfcheninfektion gelangen die Krankheitserreger, die im Rachen oder im Atmungstrakt siedeln, beim Niesen, Husten, Sprechen, angestrengtem Atmen durch winzige Speichel-Tröpfchen an die Umgebungsluft und werden anschließend von anderen Menschen eingeatmet bzw. direkt über die Schleimhäute der oberen Luftwege aufgenommen.

Maßnahmen zur Gefahrenreduktion

Orientieren Sie sich bei der Auswahl von Hygienemaßnahmen an dem sogenannten S-T-O-P-Prinzip. Die Abkürzung STOP steht für

  • „S“ wie Substitution (Wegfall, Auswechslung),
  • „T“ wie technische Maßnahmen (Schutzwände etc.)
  • „O“ wie organisatorische Maßnahmen (und strategische Maßnahmen)
  • „P“ wie personen- und verhaltensbezogene Sicherheitsmaßnahmen (z. B. Mund-Nasen-Abdeckung)

Die Reihenfolge dieser Aufzählung entspricht zugleich der Rangfolge durchzuführender Maßnahmen. Die wirkungsvollste Maßnahme ist immer, die Gefährdung ganz auszuschließen. Beispielsweise sollten Tische und Stühle lieber sofort entfernt werden, als das Nutzungsverbot nur auszusprechen oder den Bereich zu beschildern. Ist dies nicht möglich, muss die Gefährdung so gering wie möglich gehalten werden. In der Regel sind technische Lösungen (z. B. Trennwände, Abstände, Raumlufttechnik) für die Hygienesicherheitam wirksamsten.

Technische Lösungenhaben Vorrang vor organisatorischen Regelungen und personen- und verhaltensbezogenen Sicherheitsmaßnahmen. Dazu gehören z. B. Aushänge und die regelmäßigen Unterweisungen. Es empfiehlt sich jedoch durchaus die organisatorischen und die persönlichen Maßnahmen parallel zu allen anderen Maßnahmen durchzuführen. So kann ein Aushang schon frühzeitig alle Besucher und Mitarbeiter auf die umgesetzten Lösungen für den Hygieneschutz aufmerksam machen. Die Mitglieder können zudem über Social Media über die Maßnahmen informiert werden.

Studiobetreiber sind verpflichtet, innerbetriebliche Verfahren zum Infektionsschutz festzulegen. Je nach Infektionsgefährdung sind für einzelne Bereiche Maßnahmen zu Reinigung und Desinfektion schriftlich zu erstellen und die Mitarbeiter anzuweisen bzw. zu unterweisen. Ziel des Reinigungs- und Hygieneplans z. B. ist es, Mitglieder sowie Beschäftigte vor Infektionen zu schützen und vor Gesundheitsschädigungen zu bewahren. Zudem sind Mitglieder darauf hinzuweisen, z. B. über Plakate, dass der Handschlag verboten ist. Bei Verstößen gilt es konsequent zu handeln.

Da die Umsetzung der Händehygiene die wirksamste Maßnahme gegen die Übertragung von Krankheitserregern auf oder durch Oberflächen darstellt, muss durch ein Verfahren sichergestellt sein, dass jeder Besucher vor dem ersten Kontakt mit einer Oberfläche des Studios sowie nach jeder Nutzung die Geräte durch den Nutzer desinfiziert werden können. Dazu müssen in ausreichender Anzahl Desinfektionsmittel und Einwegtücher zur Verfügung stehen. Die Desinfektion muss in die Hygienerichtlinien des Studios aufgenommen werden und sowohl Mitglieder als auch Personal müssen unterwiesen sein.

Um Infektionen mit dem Corona-Virus zu vermeiden, können im Studio weitere Maßnahmen getroffen werden. So sollten z. B. die Trainingsgeräte im Kursraum personenbezogen verwendet werden. Ist dies nicht möglich, ist die regelmäßige Reinigung vor der Übergabe zwingend erforderlich. Da feuchte Handtücher Viren übertragen, sollten Handtücher im Trainingsbereich in Zeiten von Corona verboten werden. Zudem ist zu gewährleisten, dass in der gesamten Anlage der Sicherheitsabstand eingehalten werden kann und Menschenansammlungen vermieden werden.

Es bietet sich zudem an, dass eine Mund-Nasen-Bedeckung getragen wird. Auch für genügend Abstand zwischen den einzelnen Geräten ist zu sorgen. Zwischen den Kardiogeräten empfiehlt es sich zudem, Trennwände aufzustellen, um die Mitglieder zu schützen. Eine weitere wichtige Schutzmaßnahme ist intensives, fachgerechtes Lüften. Zudem können professionelle Luftreiniger die sogenannten HEPA-Filter verwenden, um das Infektionsrisiko deutlich minimieren.  
 

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Der Autor

  • Heiko Hämmerle

    Heiko Hämmerle betreut mit seinem Unternehmen SEI-Hämmerle Unternehmen bei der Erfüllung zahlreicher Gesetzesvorgaben, welche im Arbeits- und Gesundheitsschutz Geltung finden. Zu seinen Kunden zählen auch fünf Fitnessstudios, die er im Arbeits- und Gesundheitsschutz betreut. Bei allen Studios wurde in Zusammenarbeit mit den Betreibern das jeweilig passende Sicherheits- und Hygienekonzept ausgearbeitet und implementiert. Dabei kann sichergestellt werden, dass alle Vorgaben der allgemeinen Corona-Verordnung eingehalten und übertroffen werden.

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