Hygienepauschale offiziell bis 31. März 2021 verlängert

Physiotherapeuten können die Hygienepauschale bei den gesetzlichen Krankenkassen weiterhin bis zum 31. März 2021 abrechnen. Damit schließt die neue Verordnung lückenlos an die vorherige an.

Mit der neuen Verordnung können Physiotherapeuten die Hygienepauschale bis zum 31. März 2021 abrechnen und rückwirkend bis zum 01. Januar 2021. Das ermöglicht den Praxisinhabern je Verordnung, die eingereicht wird zusätzlich 1,50 € anzusetzen. Vonseiten der Privaten Krankenversicherer wurde die Verlängerung der Hygienepauschale ebenfalls zugesichert. Als Positionsnummer führte der GKV-Spitzenverband die 29944 ein. 

Nach wie vor gibt es Diskussionen über die Höhe der Hygienepauschale. So fordert der IFK eine Pauschale von 1,50 € pro Behandlung statt Verordnung. 

 

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Der Autor

  • Constantin Wilser

    Constantin Wilser ist seit 2006 in der Fitnessbranche als Redakteur tätig. Davor absolvierte er sein Bachelor-Studium der Sportwissenschaften am KIT in Karlsruhe. Seit 2019 ist er Bestandteil des BODYMEDIA-Redaktionsteams. Seit Anfang 2023 ist er Chefredakteur. In seiner Freizeit trainiert der Fußball-Fan gerne im Studio, geht laufen oder fiebert im Fußball-Stadion mit.