Abhängig von der Höhe der Umsatzeinbußen kann der AiroDoctorder ScreenSource GmbH als Ausgabe für Hygienemaßnahmen geltend gemacht werden. Für die Förderung des AiroDoctor über die Überbrückungshilfe III gilt:
- Erstattung bis zu 90 %, wenn Umsatzeinbruch mehr als 70 %
- Erstattung bis zu 60 %, wenn Umsatzeinbruch 50 % bis 70 %
- Erstattung bis zu 40 %, wenn Umsatzeinbruch mindestens 30%
Die Überbrückungshilfe III gilt bei der Umsetzung von Hygienekonzepten sogar rückwirkend bis März 2020, die Anträge können noch bis zum 31. August 2021 gestellt werden. Der Antrag kann über Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Rechtsanwälte und vereidigte Buchprüfer gestellt werden, die jeweiligen Kosten werden bezuschusst. Alle weitere Informationen dazu erhalten Sie hier
„Die Überbrückungshilfe III ist ein gutes Signal für große und kleine Unternehmen, die hoffentlich alle bald wieder öffnen dürfen. Mobile Luftreiniger wie der AiroDoctor sind ein wichtiger Teil jedes Hygienekonzeptes, gerade im Angesicht der neuen Virusmutanten. Der AiroDoctor kann einen großen Beitrag dazu beitragen, weitere Schließungen zu verhindern.“
Carsten Hermann, Geschäftsführer ScreenSource GmbH
AiroDoctor eignet sich für alle großen und kleinen Räumlichkeiten
Der AiroDoctor eignet sich u. a. für den Einsatz in Fitnessstudios. Das Gerät ist 11 Kilogramm schwer und benötigt nur wenig Platz. Ein AiroDoctor reinigt Räume von bis zu 200 m2, ein Einsatz mehrerer Geräte für größere Räume ist problemlos möglich. Der AiroDoctor arbeitet mit einer leisen Betriebslautstärke, ist abnutzungs- und wartungsarm und hat eine hohe Lebensdauer von mindestens 50.000 Stunden.
Wirksamkeit gegen SARS-CoV-2 und sämtliche Varianten wissenschaftlich belegt
Dank seiner Filtertechnologie Photokatalyse reinigt der AiroDoctor die Raumluft nachhaltig und ohne den Ausstoß gesundheitsgefährdender Beiprodukte. Er filtert und neutralisiert 99,9 % aller organischen Substanzen, u. a. auch SARS-CoV-2 sowie sämtliche Virusmutanten. Die Wirksamkeit des AiroDoctors wurde in mehreren internationalen Studien untersucht und belegt, u. a. in einem Sachverständigen-Gutachten der Berliner Charité zusammen mit der Europäischen Allergie-Stiftung ECARF.