Das Oberstes Gericht in Österreich untersagt Fitnessstudios, die im Mitgliedschaftsvertrag geregelten Zusatzentgelte und verurteilt diese zur Rückzahlung an die Mitglieder. Was bedeutet das für deutsche Fitnessstudios?
Am 15.12.2022 sollen die Gesetzentwürfe für die Strom-, Gas- und Wärmepreisbremsen beschlossen werden. Die Gesetze treten am Tag nach der Verkündung in Kraft, spätestens jedoch zum 01.01.2023.
In dem Online-Sonderwebinar der Rechtsanwaltskanzlei Dr. Geisler, Dr. Franke & Kollegen werden die Punkte, die für Fitnessstudiobetreiber sowie EMS-Studios von Relevanz sind vorgestellt und es wird erklärt, was es beachten gilt, um für 2023 wirtschaftlich kalkulieren zu können.
Zudem sorgen zwei aktuelle Entscheidungen des Obersten Gerichtshofs (OGH) in Österreich für Aufmerksamkeit bei den Mitgliedern. Die Bundesarbeitskammer (gesetzliche Interessensvertretung der Arbeitnehmer in Österreich) hat mehrere Fitnessstudioketten verklagt. Nunmehr kommt es zu den ersten Urteilen.
Mehrere Zusatzgebühren wurden untersagt und das Fitnessstudio zur Rückzahlung an die Mitglieder verurteilt. In dem Webinar wird erläutert, inwieweit dies für deutsche Fitnessstudios relevant ist und wie das Konzept für die Zukunft aussieht.
Anmeldungen zum Webinar sind hier möglich.
BIldquelle Header: © kebox – stock.adobe.com & Rechtsanwaltskanzlei Dr. Geisler, Dr. Franke & Kollegen