Digitalisierung

Wie wichtig sind Google-Bewertungen für Fitnessstudios?

Onlinebewertungen sind ein kostenloses und leistungsstarkes Instrument für nachhaltigen Vertrauensaufbau, das jedes Fitnessstudio für sich nutzen sollte. Außerdem assoziiert die Mehrheit aller Konsumenten jede Onlinebewertung mit einer persönlichen Empfehlung.

Wie jedes Unternehmen profitieren auch Fitnessstudios auf vielfältige Weise vom Feedback ihrer Mitglieder, Partner und Mitarbeiter. Positive Rezensionen steigern die Sichtbarkeit auf Suchergebnisseiten und beeinflussen bei Neukunden maßgeblich die Kaufentscheidung. Die begehrten Sterne werden sogar Bestandskunden oder Bewerbern angezeigt, die das Unternehmen per Navi ansteuern. Zusätzlich detektieren sie Verbesserungspotenzial, eröffnen einen weiteren persönlichen Kommunikationskanal und generieren einzigartigen User-Generated Content für effektives Storytelling über Aktionen, Landingpages oder Social-Media-Kanäle.

Im Gegensatz zu vielen anderen Onlinemarketingmaßnahmen müssen Fitnessclubs für das Sammeln von Bewertungen kein Geld investieren: Ein gewisses Zeitpensum sollten Unternehmer und Marketingverantwortliche lediglich für die regelmäßige Bewertungsakquise einplanen, bei der Mitglieder proaktiv zum Schreiben einer Bewertung aufgefordert werden. Je mehr Bewertungen ein Fitnessstudio generieren kann, desto besser. Üppige Resonanz erhöht nicht nur die Authentizität jeder einzelnen Rückmeldung, sondern reduziert auch das Risiko, dass sporadische schlechte Bewertungen den Bewertungsschnitt drücken.

Das Kaufen von Bewertungen ist dabei übrigens auf keinen Fall empfehlenswert – es ist nicht nur illegal, sondern auch unglaubwürdig. Echte und authentische Rezensionen lassen sich auf verschiedenen Onlineplattformen wie z. B. Google-Bewertungen, Facebook-Bewertungen oder regionalen Bewertungsportalen wie Yelp oder Trustpilot sammeln. Tools wie Proven Experts führen diese für eine zentrale Darstellung wieder zusammen und generieren gleichzeitig auch die begehrten und aufmerksamkeitsstarken Sterne für das Google Snippet.

Tipps zum Generieren von Bewertungen

Wer seine Onlinereputation pflegt wie seine Kundenbeziehungen, generiert Aufmerksamkeit, Klicks und Umsätze. Daher lohnt es sich für Studios, mit einer langfristigen Strategie für effektive Bewertungsakquise proaktiv Kundenstimmen zu sammeln. Viele Kunden freuen sich, wenn sie schnell und einfach etwas Gutes tun können. So können treffsichere Onlinebewertungen generiert werden:

  • Kunden persönlich kontaktieren: Wer sich im Team das dauerhafte Ziel setzt, Besucher aktiv anzusprechen und um Bewertungen zu bitten, kann kontinuierliches Feedback generieren. Idealer Zeitpunkt für die persönliche Ansprache ist z. B. der Moment nach einem Projekterfolg oder einem positiven Gespräch.
     
  • E-Mail mit Direktlink: Marketingaffine Mitarbeiter sollten ihre E-Mail-Signaturen um einen direkten Link zu den eigenen Google-Bewertungen erweitern und dabei gezielt um Feedback bitten. So wird der Impuls regelmäßig und unaufdringlich bei jedem Mail-Kontakt wiederholt.
     
  • QR-Code zum Scannen: Einfach per QR-Code-Generator einen QR-Code erstellen, der nach dem Einscannen über das Smartphone direkt zum gewünschten Bewertungsprofil führt. Den QR-Code digital auf der Website oder analog im Unternehmen platzieren. Wenn neue Rezensionen eingehen, sollten Fitnessstudios Präsenz zeigen und auf die Kundenbewertungen reagieren, indem sie diese kommentieren und sich entweder für eine gute Bewertung dankbar zeigen oder auf negative Behauptungen vermittelnd eingehen. Denn Interessenten analysieren nicht nur die Bewertungen an sich, sondern auch die Reaktionen des Studios. Derartige Rückmeldungen signalisieren Interesse am Kunden, Wertschätzung des gemeinsamen Austauschs und das Bemühen, notwendige Veränderungen zu initiieren und alle Mitglieder bestmöglich zufriedenzustellen.

Fakebewertungen lassen sich zukünftig leichter löschen

Die ein oder andere Negativbewertung ist daher nicht per se schlecht für die eigene Reputation. Anders sieht es jedoch mit Fakebewertungen aus. Als Fakebewertungen bezeichnet man beleidigende 1-Sterne-Kritiken, die das Fitnessstudio bewusst und oftmals unbegründet diskreditieren und die häufig sogar von einem anonymen Fake-Account stammen, der einzig zum Zweck der Diffamierung erstellt wurde. Fakebewertungen werden für Fitnessstudios zunehmend zur Herausforderung, denn die Hemmschwelle im Internet ist niedrig und jede 1-Sterne-Bewertung auf Google & Co. schadet der Reputation.

Die gute Nachricht: Das digitale Image von Fitnessanbietern ist diesen Kurzschlussreaktionen nicht schutzlos ausgeliefert. Um unerwünschte Rezensionen gefälschter Accounts wieder loszuwerden, reicht es jetzt, den Kundenkontakt zu bestreiten. Dieses Recht wurde kürzlich durch ein Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) entschieden. Ein Hotel stieß bei der Bewertungsplattform auf Ablehnung, als es mehrere diffamierende Bewertungen auf seinem Google-Unternehmensprofil löschen lassen wollte. Beim BGH hatte es allerdings Erfolg mit einer Unterlassungsklage: Die Bewerter hatten ihre Meinung nicht mit ihrem Klarnamen kundgetan und waren somit nicht eindeutig als Kunden identifizierbar.

Weil die aufwendige Recherche zur Bestätigung des Kundenkontakts vom Bewertungsportal kaum zu leisten ist, gehen Rechtsexperten davon aus, dass viele Beiträge ab sofort freiwillig und unkompliziert gelöscht werden.

Für die Google-Unternehmensprofile betroffener Fitnessstudios bedeutet das: Schlechte Bewertungen werden sich in Zukunft noch leichter löschen lassen, wenn sich dabei nicht auf die Identität des Bewerters schließen lässt bzw. die diffamierende Person schlicht in keinem Kundenverhältnis steht.

Um die Entfernung von Fakebewertungen zu beantragen, empfiehlt sich folgendes Vorgehen: Zunächst ins eigene Google-Unternehmenskonto einloggen, über den Reiter „Rezensionen“ alle Kundenbewertungen aufrufen, die betreffende Rezension aussuchen und mit einem Klick auf die drei Punkte neben der Bewertung diese als unangemessen und „Spam“ melden. Google erledigt den Rest. Ein wenig Geduld muss man trotzdem weiterhin aufbringen. Denn bis der Konzern das Löschen von Bewertungen als Reaktion auf das BGH-Urteil hürdenfreier gestaltet, könnte noch einige Zeit vergehen.

Bildquelle: ­© Monster Ztudio - stock.adobe.com

Der Autor

  • Tabea Hirsch

    Tabea Hirsch ist seit Abschluss ihres Studiums "Globalisierung, Medien & Kultur" im Online-Marketing tätig. Als Mitarbeiterin der igroup Internetagentur berät sie seit 2020 Kunden bei Fragen rund um Ihren Onlineauftritt und kümmert sich um die Umsetzung von Website-Projekten für die Fitness- und Gesundheitsbranche.

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