BGH-Urteil: Diffamierende Google-Bewertungen ab sofort leichter löschbar

Anonyme Kommentare und negative Bewertungen im Internet stellen Fitnessstudios und andere Unternehmen vor Herausforderungen, da sie die Reputation beschädigen. Die gute Nachricht: Aufgrund eines aktuellen BGH-Urteils lassen sich diffamierende Google-Bewertungen ab sofort leichter löschen.

Unternehmer müssen anonyme Kommentare und diffamierende Bewertungen auf Google nicht länger hinnehmen. Um Rezensionen von Fake-Accounts oder Trollen wieder loszuwerden, reicht es jetzt, darauf hinzuweisen, dass kein Kundenkontakt besteht. 

Dieses Recht wurde kürzlich durch ein Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) entschieden. Ein Hotel wollte mehrere diffamierende Bewertungen auf ihrem Google Unternehmensprofil löschen lassen, stieß bei Bewertungsplattform jedoch auf Ablehnung. Beim BGH hatte es allerdings Erfolg mit einer Unterlassungsklage.

Die Bewerter hatten ihre Meinung nicht mit ihrem Klarnamen kundgetan und waren somit nicht eindeutig als Kunden identifizierbar.  Auch die Erwähnung konkreter Personen oder Leistungen war nicht ausreichend, um einen Kundenkontakt zu belegen. 

Wie können Bewertungen und Kommentare gelöscht werden?

Für Google My Business Accounts bedeutet das: Schlechte Bewertungen lassen sich ab sofort noch leichter löschen, wenn sich dabei nicht auf die Identität des Bewerters schließen lässt, bzw. die Person schlicht kein Kunde ist.  

Und das ist zu tun: Einfach in das Google Unternehmenskonto einloggen und mit nur einem Klick auf „Mehr“ die Rezension mit dem Hinweis melden, dass keine Kundenbeziehung besteht. Diese Angabe muss nun geprüft werden. Dafür ist der Betreiber des Bewertungsportals verantwortlich. Diese Recherche ist, wenn sie überhaupt zu leisten ist, mit sehr hohem Aufwand verbunden. Rechtsexperten gehen daher davon aus, dass viele gemeldete Beiträge von den Portalen freiwillig gelöscht werden. Kann die Kundenbeziehung aber nachgewiesen werden, z. B. durch ein Bild, das die Person beim Training im Fitnessstudio zeigt, so wird die Bewertung bestehen bleiben.

 

Textquelle: igroup Internetagentur
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Der Autor

  • Constantin Wilser

    Constantin Wilser ist seit 2006 in der Fitnessbranche als Redakteur tätig. Davor absolvierte er sein Bachelor-Studium der Sportwissenschaften am KIT in Karlsruhe. Seit 2019 ist er Bestandteil des BODYMEDIA-Redaktionsteams. Seit Anfang 2023 ist er Chefredakteur. In seiner Freizeit trainiert der Fußball-Fan gerne im Studio, geht laufen oder fiebert im Fußball-Stadion mit.