Pilotprojekt: Elektronischer Heilberufeausweis wird ausgeweitet

Seit Anfang 2022 können Physiotherapeuten, die ihre Berufszulassung in Nordrhein-Westfalen erhalten haben, einen elektronischen Heilberufeausweis beantragen. Dieses Pilotprojekt ist jetzt auch auf weitere Bundesländer ausgeweitet worden.

Der elektronische Heilberufeausweis kann jetzt ebenfalls von Physiotherapeuten beantragt werden, die ihre Berufszulassung in den Bundesländern Bremen, Hamburg, Niedersachsen, Schleswig-Holstein und Mecklenburg-Vorpommern erhalten haben. Die Beantragung erfolgt beim elektronischen Gesundheitsberuferegister (eGBR). Der eHBA dient der persönlichen Authentifizierung von Heilberuflern.

"Die Ausweitung des Pilotbetriebs, zunächst auf die nördlichen Bundesländer, ist ein weiterer wichtiger Schritt für die Anbindung der Gesundheitsberufe an die gesicherte Datenautobahn im Gesundheitswesen. Wenn alle Länder die rechtlichen Voraussetzungen geschaffen haben, werden wir nahtlos in den bundesweiten Regelbetrieb übergehen können.“

Karl-Josef Laumann, Gesundheitsminister Nordrhein-Westfalen

Über den elektronischen Heilberufeausweis soll die Anbindung der Gesundheitsfachberufe wie Physiotherapeuten an die Telematikinfrastruktur gewährleistet werden. Dies soll in Zukunft Dokumentation, Kommunikation und die Abrechnung vereinfachen.

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Der Autor

  • Constantin Wilser

    Constantin Wilser ist seit 2006 in der Fitnessbranche als Redakteur tätig. Davor absolvierte er sein Bachelor-Studium der Sportwissenschaften am KIT in Karlsruhe. Seit 2019 ist er Bestandteil des BODYMEDIA-Redaktionsteams. Seit Anfang 2023 ist er Chefredakteur. In seiner Freizeit trainiert der Fußball-Fan gerne im Studio, geht laufen oder fiebert im Fußball-Stadion mit.