Der elektronische Heilberufeausweis kann jetzt ebenfalls von Physiotherapeuten beantragt werden, die ihre Berufszulassung in den Bundesländern Bremen, Hamburg, Niedersachsen, Schleswig-Holstein und Mecklenburg-Vorpommern erhalten haben. Die Beantragung erfolgt beim elektronischen Gesundheitsberuferegister (eGBR). Der eHBA dient der persönlichen Authentifizierung von Heilberuflern.
"Die Ausweitung des Pilotbetriebs, zunächst auf die nördlichen Bundesländer, ist ein weiterer wichtiger Schritt für die Anbindung der Gesundheitsberufe an die gesicherte Datenautobahn im Gesundheitswesen. Wenn alle Länder die rechtlichen Voraussetzungen geschaffen haben, werden wir nahtlos in den bundesweiten Regelbetrieb übergehen können.“
Karl-Josef Laumann, Gesundheitsminister Nordrhein-Westfalen
Über den elektronischen Heilberufeausweis soll die Anbindung der Gesundheitsfachberufe wie Physiotherapeuten an die Telematikinfrastruktur gewährleistet werden. Dies soll in Zukunft Dokumentation, Kommunikation und die Abrechnung vereinfachen.
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