Jede Praxis muss den neuen Bundesrahmenvertrag bis zum 30. April 2022 anerkannt haben. Der GKV-Spitzenverband hat angekündigt, dass nach Ablauf der Frist ansonsten die Zulassungen entzogen werden.
Wie ihr die Anerkenntnis des Bundesrahmenvertrages in vier Schritten durchführt, erfahrt ihr hier.
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