Fristablauf der Anerkenntnis des Bundesrahmenvertrags

Am 30. April 2022 läuft die verlängerte Frist zur Anerkenntnis des Bundesrahmenvertrages ab. Diesen Vertrag müssen alle Physiotherapiepraxen anerkennen, die eine Kassenzulassung haben.

Jede Praxis muss den neuen Bundesrahmenvertrag bis zum 30. April 2022 anerkannt haben. Der GKV-Spitzenverband hat angekündigt, dass nach Ablauf der Frist ansonsten die Zulassungen entzogen werden.

Wie ihr die Anerkenntnis des Bundesrahmenvertrages in vier Schritten durchführt, erfahrt ihr hier.

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Der Autor

  • Constantin Wilser

    Constantin Wilser ist seit 2006 in der Fitnessbranche als Redakteur tätig. Davor absolvierte er sein Bachelor-Studium der Sportwissenschaften am KIT in Karlsruhe. Seit 2019 ist er Bestandteil des BODYMEDIA-Redaktionsteams. Seit Anfang 2023 ist er Chefredakteur. In seiner Freizeit trainiert der Fußball-Fan gerne im Studio, geht laufen oder fiebert im Fußball-Stadion mit.