Ab dem 1. Juli 2023 können Patienten erstmals mit ihrer Versichertenkarte elektronische Rezepte (E-Rezepte) in ihrer Apotheke abrufen, kündigt Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach an.
Sobald die Versichertenkarte eingelesen wurde, liegt das E-Rezept bereits in der Datenbank vor. Ziel des E-Rezepts ist es laut Gesundheitsministerium, die Abläufe in den Arztpraxen und Apotheken zu vereinfachen und die "Zettelwirtschaft im Gesundheitswesen" zu beenden. Außerdem soll die Behandlung mit Arzneimitteln sicherer werden.
Das E-Rezept kann nach Angaben des Ministeriums auf verschiedenen Wegen genutzt werden. So könnten Patienten wählen, ob sie ihr E-Rezept per Smartphone über eine sichere E-Rezept-App verwalten und digital an eine Apotheke senden wollen oder ob sie sich die Zugangsdaten zum Einlösen des E-Rezepts als Papierausdruck in der Arztpraxis aushändigen lassen wollen.
Lange Anlaufphase für das E-Rezept
Der Start des elektronischen Rezepts hatte sich in der Vergangenheit mehrfach verzögert. Zuletzt wurde im vergangenen Herbst die weitere Umsetzung in der Pilotregion Westfalen-Lippe ausgesetzt. Lauterbach hatte Anfang März angekündigt, die Verbreitung digitaler Anwendungen deutlich zu beschleunigen, da das deutsche Gesundheitswesen bei der Digitalisierung um Jahrzehnte hinterherhinke.
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Textquelle: ntv.de, lno/dpa