Urteil nach Betrugsvorwurf: Bewährungsstrafe für Clubbetreiber

Ein Fitnessstudioinhaber erhält eine Haftstrafe von 18 Monaten auf Bewährung, da er wohl Präventionskurse mit verschiedenen Krankenkassen abgerechnet hatte, ohne diese tatsächlich anzubieten.

Der Inhaber eines Fitness-Studios in der Verbandsgemeinde Gerolstein in der Eifel stand vor dem Amtsgericht wegen des Vorwurfs des gewerbsmäßigen Betrugs. Ihm wird zur Last gelegt, zwischen 2015 und 2020 Präventionskurse mit verschiedenen Krankenkassen abgerechnet zu haben, obwohl er diese Kurse nicht tatsächlich für die Mitglieder angeboten hatte.

223.000 Euro Schaden

Stattdessen sollen die Versicherten regulär im Studio trainiert haben. Die Staatsanwaltschaft bezifferte den Betrug auf über 223.000 Euro, wie der Wochenspiegel berichtet. Die Aufdeckung des Falls erfolgte, als eine Frau, die bei der Barmer Ersatzkasse versichert war und in diesem Fitness-Studio trainierte, feststellte, dass sie angeblich bereits besuchte Kurse hatte, obwohl sie keine besucht hatte.

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Der Angeklagte soll in 290 ähnlichen Fällen betrogen haben. Nach der Vernehmung aller Zeugen, darunter Mitglieder des Fitness-Studios und Mitarbeiter verschiedener Krankenkassen, wurde der Angeklagte nun wegen gewerbsmäßigen Betrugs in 290 tateinheitlichen Fällen zu einer Haftstrafe von 18 Monaten auf Bewährung verurteilt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

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Der Autor

  • Dennis Bechtel

    Dennis Bechtel studierte Germanistik und Anglistik an der Heinrich-Heine-Universität in Düsseldorf. Er arbeitete als freier Journalist und Texter in NRW und war u.a. als Marketing Specialist mit dem Schwerpunkt PR in einem Konzern tätig. Seit 2023 ist er Bestandteil des BODYMEDIA-Redaktionsteams. Er verfügt über eine Fitnesstrainer B-Lizenz und spielt leidenschaftlich gern Tennis.