Urteil: Studios dürfen Verträge als Ausgleich verlängern

Ist es wettbewerbswidrig, wenn ein Fitnessstudio die Verträge als Ausgleich für die Corona-Schließung streckt? Nein - so das Urteil des Würzburger Landgerichts.

Die kostenlose zeitliche Verlängerung des Vertrags um die Zeit der Schließung ist rechtlich zulässig, dies geht aus dem Urteil des Würzburger Landgerichts hervor. Gegen diese Vorgehensweise hatte der Bundesverband der Verbraucherschutz-Zentralen geklagt. Entgegen der Ansicht des Klägers, so die Begründung des Gerichts, sei die Beantwortung dieser Rechtsfrage alles andere als klar.

 

„Es wurde entschieden, dass es keine wettbewerbswidrige Täuschung ist, wenn ein Fitnessstudio wegen Covid-19-Anordnungen den Kunden mitteilt, dass sich die Vertragslaufzeit kostenlos um den Zeitraum der Schließung verlängert oder verschiebt."

Dr. Martin Gogger, der Vorsitzende Richter

 

 

Vertragsänderungen wegen behördlicher Covid-19-Anordnungen, so Dr. Martin Gogger weiter, seien in der Rechtsprechung nicht eindeutig geklärt. Die Verbraucherzentralen wehrten zuvor gegen die Vertragsverlängerungen der Fitnessstudios.

Ob das Würzburger Urteil Bestand hat oder die Verbraucherzentralen in die nächst höhere Instanz gehen, ist noch unklar.

 

Textquelle:  Main-Post GmbH
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Der Autor

  • Constantin Wilser

    Constantin Wilser ist seit 2006 in der Fitnessbranche als Redakteur tätig. Davor absolvierte er sein Bachelor-Studium der Sportwissenschaften am KIT in Karlsruhe. Seit 2019 ist er Bestandteil des BODYMEDIA-Redaktionsteams. Seit Anfang 2023 ist er Chefredakteur. In seiner Freizeit trainiert der Fußball-Fan gerne im Studio, geht laufen oder fiebert im Fußball-Stadion mit.