Die kostenlose zeitliche Verlängerung des Vertrags um die Zeit der Schließung ist rechtlich zulässig, dies geht aus dem Urteil des Würzburger Landgerichts hervor. Gegen diese Vorgehensweise hatte der Bundesverband der Verbraucherschutz-Zentralen geklagt. Entgegen der Ansicht des Klägers, so die Begründung des Gerichts, sei die Beantwortung dieser Rechtsfrage alles andere als klar.
„Es wurde entschieden, dass es keine wettbewerbswidrige Täuschung ist, wenn ein Fitnessstudio wegen Covid-19-Anordnungen den Kunden mitteilt, dass sich die Vertragslaufzeit kostenlos um den Zeitraum der Schließung verlängert oder verschiebt."
Dr. Martin Gogger, der Vorsitzende Richter
Vertragsänderungen wegen behördlicher Covid-19-Anordnungen, so Dr. Martin Gogger weiter, seien in der Rechtsprechung nicht eindeutig geklärt. Die Verbraucherzentralen wehrten zuvor gegen die Vertragsverlängerungen der Fitnessstudios.
Ob das Würzburger Urteil Bestand hat oder die Verbraucherzentralen in die nächst höhere Instanz gehen, ist noch unklar.
Textquelle: Main-Post GmbH
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