+++ Diese News wurde am 28.07. um 13:32 Uhr aktualisiert +++
Das Gesetz für faire Verbraucherverträge sieht vor, dass auch zukünftig Verträge mit einer Laufzeit von bis zu zwei Jahren möglich bleiben. Verbraucherinnen und Verbraucher sollen weiterhin größtmögliche Freiheit bei der Vertragswahl und -ausgestaltung haben und etwa von Kostenvorteilen bei längeren und flexibleren Laufzeiten profitieren, heißt es seitens des Bundestags.
Zum Schutz der Verbraucher werden strengere Regelungen für die Kündigung im Falle einer automatischen Vertragsverlängerung getroffen. Kunden können dann monatlich kündigen. Im Internet muss es, laut des Gesetzes, künftig außerdem einen sogenannten Kündigungsbutton geben, damit Verträge dort genauso einfach beendet werden können, wie sie geschlossen wurden.
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Textquelle: bundesregierung.de