Bundestag beschließt Gesetz für faire Verbraucherverträge

Der Bundestag hat am Morgen des 25. Juni ein Gesetz für faire Verbraucherverträge verabschiedet. Die gute Nachricht für Fitnessstudiobetreiber: Verträge mit einer Mindestlaufzeit von bis zu zwei Jahren bleiben auch künftig möglich.

+++ Diese News wurde am 28.07. um 13:32 Uhr aktualisiert +++

Das Gesetz für faire Verbraucherverträge sieht vor, dass auch zukünftig Verträge mit einer Laufzeit von bis zu zwei Jahren möglich bleiben. Verbraucherinnen und Verbraucher sollen weiterhin größtmögliche Freiheit bei der Vertragswahl und -ausgestaltung haben und etwa von Kostenvorteilen bei längeren und flexibleren Laufzeiten profitieren, heißt es seitens des Bundestags.

Zum Schutz der Verbraucher werden strengere Regelungen für die Kündigung im Falle einer automatischen Vertragsverlängerung getroffen. Kunden können dann monatlich kündigen. Im Internet muss es, laut des Gesetzes, künftig außerdem einen sogenannten Kündigungsbutton geben, damit Verträge dort genauso einfach beendet werden können, wie sie geschlossen wurden.

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Textquelle: bundesregierung.de

Der Autor

  • Constantin Wilser

    Constantin Wilser ist seit 2006 in der Fitnessbranche als Redakteur tätig. Davor absolvierte er sein Bachelor-Studium der Sportwissenschaften am KIT in Karlsruhe. Seit 2019 ist er Bestandteil des BODYMEDIA-Redaktionsteams. Seit Anfang 2023 ist er Chefredakteur. In seiner Freizeit trainiert der Fußball-Fan gerne im Studio, geht laufen oder fiebert im Fußball-Stadion mit.