In dem Online-Seminar geht es um zwei wichtige Themen in der Fitnessbranche. Zum einen um die Haftung des Fitnessstudiobetreibers in Deutschland beim personallosen Studiobetrieb und zum anderen um Zusatzentgelte zum Mitgliedsbeitrag wie z. B. Startgebühr, Clubkartengebühr, Servicegebühr, Trainerpauschale usw.
In Österreich hat ein Fitnessstudiobetreiber den zeitweisen Betrieb eines Fitnessstudios ohne Personal beantragt. Das Landesveraltungsgericht Tirol hat den Betrieb ohne Anwesenheit einer Aufsichtsperson, unter Verweis auf die österreichische Gewerbeordnung, untersagt. Bei dem Betrieb eines Fitnessstudios müsse stets eine Aufsichtsperson vor Ort sein, um im Fall eines medizinischen Notfalls sofort Hilfestellung zu geben.
Dr. Geisler, Dr. Franke Rechtsanwälte Partnerschaft mbB hat bereits Anfang des Jahres 2023 für ihre Mandanten ein umfangreiches Konzept für den personallosen Studiobetrieb in Deutschland herausgegeben. Das Konzept ist ebenso anwendbar für z. B. Kampfsportschulen, Tanzschulen, EMS-Studios, Physiotherapiepraxen usw.
In dem Online-Sonderseminar am 5. Mai wird das Urteil aus Österreich erörtert und aufgezeigt, was in Deutschland bei einem personallosen Studiobetrieb beachtet werden muss.
Zudem hat die Anwaltskanzlei Dr. Geisler, Dr. Franke & Kollegen ebenfalls in diesem Jahr bereits eine konkrete Anleitung für ihre Mandanten herausgegeben, welche Zusatzentgelte zum Mitgliedsbeitrag möglich sind, und wie dies vertraglich zu regeln ist. Ferner, wie die Preiswerbung, auch im Internet, auszusehen hat. Auch diese Thematiken werden in dem Online-Seminar dargestellt.
Anmeldungen zum kostenfreien Online-Sonderseminar sind hier möglich.
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