Online-Seminar: Personalloser Studiobetrieb und rechtliche Zulässigkeit von Zusatzentgelten

Am 5. Mai findet um 10.00 Uhr ein kostenfreies Online-Seminar zu den Themen personalloser Studiobetrieb und rechtliche Zulässigkeit von Zusatzentgelten statt. Das Online-Seminar wird von Rechtsanwalt Dr. Hans Geisler und dem wissenschaftlichen Mitarbeiter Julian Schwerdfeger durchgeführt.

In dem Online-Seminar geht es um zwei wichtige Themen in der Fitnessbranche. Zum einen um die Haftung des Fitnessstudiobetreibers in Deutschland beim personallosen Studiobetrieb und zum anderen um Zusatzentgelte zum Mitgliedsbeitrag wie z. B. Startgebühr, Clubkartengebühr, Servicegebühr, Trainerpauschale usw.

In Österreich hat ein Fitnessstudiobetreiber den zeitweisen Betrieb eines Fitnessstudios ohne Personal beantragt. Das Landesveraltungsgericht Tirol hat den Betrieb ohne Anwesenheit einer Aufsichtsperson, unter Verweis auf die österreichische Gewerbeordnung, untersagt. Bei dem Betrieb eines Fitnessstudios müsse stets eine Aufsichtsperson vor Ort sein, um im Fall eines medizinischen Notfalls sofort Hilfestellung zu geben. 

Dr. Geisler, Dr. Franke Rechtsanwälte Partnerschaft mbB hat bereits Anfang des Jahres 2023 für ihre Mandanten ein umfangreiches Konzept für den personallosen Studiobetrieb in Deutschland herausgegeben. Das Konzept ist ebenso anwendbar für z. B. Kampfsportschulen, Tanzschulen, EMS-Studios, Physiotherapiepraxen usw. 

In dem Online-Sonderseminar am 5. Mai wird das Urteil aus Österreich erörtert und aufgezeigt, was in Deutschland bei einem personallosen Studiobetrieb beachtet werden muss

Zudem hat die Anwaltskanzlei Dr. Geisler, Dr. Franke & Kollegen ebenfalls in diesem Jahr bereits eine konkrete Anleitung für ihre Mandanten herausgegeben, welche Zusatzentgelte zum Mitgliedsbeitrag möglich sind, und wie dies vertraglich zu regeln ist. Ferner, wie die Preiswerbung, auch im Internet, auszusehen hat. Auch diese Thematiken werden in dem Online-Seminar dargestellt. 

Anmeldungen zum kostenfreien Online-Sonderseminar sind hier möglich. 

 

 

Bildquelle: © Mongkolchon – stock.adobe.com und Rechtsanwaltskanzlei Dr. Geisler, Dr. Franke & Kollegen

Der Autor

  • Constantin Wilser

    Constantin Wilser ist seit 2006 in der Fitnessbranche als Redakteur tätig. Davor absolvierte er sein Bachelor-Studium der Sportwissenschaften am KIT in Karlsruhe. Seit 2019 ist er Bestandteil des BODYMEDIA-Redaktionsteams. Seit Anfang 2023 ist er Chefredakteur. In seiner Freizeit trainiert der Fußball-Fan gerne im Studio, geht laufen oder fiebert im Fußball-Stadion mit.