GKV-Spitzenverband: Gültigkeit von Verordnungen

Die Frage nach der Gültigkeit von Verordnungen, die nach Auslaufen der Corona-Sonderregelungen des Gemeinsamen Bundesausschusses ausgestellt wurden, ist endlich geklärt.

Mit dem 01. April liefen die Corona-Sonderregelungen des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) aus. Seitdem gelten auch die vertraglich vereinbarten Unterbrechungsfristen für Verordnungen. Zu klären gab es allerdings wie lange Verordnungen, die nach dem 01. April ausgestellt wurden, gültig sind. Diese Frage wurde nun beantwortet.

Alle Verordnungen mit sechs verordneten Behandlungen, die ab dem 01. April 2022 ausgestellt wurden, sind 3 Monate gültig, alle mit mehr als sechs Behandlungen sind sechs Monate ab dem ersten Tag der Behandlung gültig.

 

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Der Autor

  • Constantin Wilser

    Constantin Wilser ist seit 2006 in der Fitnessbranche als Redakteur tätig. Davor absolvierte er sein Bachelor-Studium der Sportwissenschaften am KIT in Karlsruhe. Seit 2019 ist er Bestandteil des BODYMEDIA-Redaktionsteams. Seit Anfang 2023 ist er Chefredakteur. In seiner Freizeit trainiert der Fußball-Fan gerne im Studio, geht laufen oder fiebert im Fußball-Stadion mit.