Mit dem 01. April liefen die Corona-Sonderregelungen des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) aus. Seitdem gelten auch die vertraglich vereinbarten Unterbrechungsfristen für Verordnungen. Zu klären gab es allerdings wie lange Verordnungen, die nach dem 01. April ausgestellt wurden, gültig sind. Diese Frage wurde nun beantwortet.
Alle Verordnungen mit sechs verordneten Behandlungen, die ab dem 01. April 2022 ausgestellt wurden, sind 3 Monate gültig, alle mit mehr als sechs Behandlungen sind sechs Monate ab dem ersten Tag der Behandlung gültig.
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