Verlängerung der Corona-Sonderregelung zum Entlassmanagement

Die Corona-Sonderregelungen zum Entlassmanagement wurden verlängert.

Die Corona-Sonderregelungen zum Entlassmanagement wurden bis zum 24. November 2022 verlängert. Die aktuellen Sonderregelungen zum Entlassmanagement gemäß § 2a Abs. 2 der Heilmittelrichtlinie sind an die Gültigkeit der genannten SARS-CoV-2-Arzneimittelversorgungsverordnung geknüpft. Durch die Verlängerung der SARS-CoV-2-Arzneimittelversorgungsverordnung gelten die Sonderregelungen zum Entlassmanagement bis zum 24. November 2022 weiter.

Dabei gilt: Um weitere Arztgänge zu vermeiden, dürfen Krankenhausärztinnen und -ärzte für bis zu 14 Tage (statt bis zu sieben Tagen) Heil- und Hilfsmittel verordnen.

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Der Autor

  • Constantin Wilser

    Constantin Wilser ist seit 2006 in der Fitnessbranche als Redakteur tätig. Davor absolvierte er sein Bachelor-Studium der Sportwissenschaften am KIT in Karlsruhe. Seit 2019 ist er Bestandteil des BODYMEDIA-Redaktionsteams. Seit Anfang 2023 ist er Chefredakteur. In seiner Freizeit trainiert der Fußball-Fan gerne im Studio, geht laufen oder fiebert im Fußball-Stadion mit.