Die Corona-Sonderregelungen zum Entlassmanagement wurden bis zum 24. November 2022 verlängert. Die aktuellen Sonderregelungen zum Entlassmanagement gemäß § 2a Abs. 2 der Heilmittelrichtlinie sind an die Gültigkeit der genannten SARS-CoV-2-Arzneimittelversorgungsverordnung geknüpft. Durch die Verlängerung der SARS-CoV-2-Arzneimittelversorgungsverordnung gelten die Sonderregelungen zum Entlassmanagement bis zum 24. November 2022 weiter.
Dabei gilt: Um weitere Arztgänge zu vermeiden, dürfen Krankenhausärztinnen und -ärzte für bis zu 14 Tage (statt bis zu sieben Tagen) Heil- und Hilfsmittel verordnen.
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