Bund erhöht beihilfefähige Höchstsätze für Physiotherapie

Neue Regeln für Physiotherapie ab April: Höhere Erstattungssätze und Anpassungen bei Behandlungszeiten.

Ab dem 1. April 2024 werden die Erstattungssätze für physiotherapeutische Leistungen angepasst. Das Bundesverwaltungsamt hat die neuen Höchstsätze veröffentlicht, die größtenteils den aktuellen GKV-Vergütungen entsprechen. Außerdem wurden die Richtzeiten der Behandlungsdauer an die GKV-Regelbehandlungszeiten angeglichen.

Die Beihilfefähigkeit von Heilmitteln wird in der Bundesbeihilfeverordnung geregelt. Sie umfasst ärztlich oder zahnärztlich verordnete Heilmittel sowie die dafür benötigten Stoffe bis zu bestimmten Höchstbeträgen. Dabei gibt es auch abweichende Regelungen in den Landesbeihilfeverordnungen.

Niveaus werden angepasst

Die Beihilfe ist ein Zuschuss des deutschen Staates für seine Beamten. Durch die Regelungen der Bundesbeihilfeverordnung sollen die Behandlungskosten für Beamte, die per Gesetz Privatpatienten sind, dem Niveau der gesetzlich Versicherten angenähert werden.

Für Physiotherapie-Praxen sind die festgelegten Höchstsätze nicht bindend, daher sollten Preise und Leistungen vor Therapiebeginn per Honorarvertrag vereinbart werden. Auf der Webseite des Verbands für Physiotherapie (VPT) finden Mitglieder Musterverträge und weitere Informationen zur Abrechnung mit Privatpatienten sowie eine Vorlage für einen Honorarvertrag zum Download.

Zum Beihilfe-Merkblatt des Bundes geht es hier (Stand: April 2024).

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Der Autor

  • Dennis Bechtel

    Dennis Bechtel studierte Germanistik und Anglistik an der Heinrich-Heine-Universität in Düsseldorf. Er arbeitete als freier Journalist und Texter in NRW und war u.a. als Marketing Specialist mit dem Schwerpunkt PR in einem Konzern tätig. Seit 2023 ist er Bestandteil des BODYMEDIA-Redaktionsteams. Er verfügt über eine Fitnesstrainer B-Lizenz und spielt leidenschaftlich gern Tennis.