NOVENTI azh srzh zrk fordert Gleichbehandlung bei Ausgleichszahlungen für Heilmittelerbringe

Der Erlass der „COVID-19-Versorgungsstrukturen-Schutzverordnung“, der Heilmittel-Leistungserbringern eine konkrete Unterstützung anlässlich der Corona-Krise liefert, wurde von NOVENTI azh srzh zrk als riesengroßer Erfolg begrüßt. Anlass zur Diskussion geben allerdings die Umsetzungsregelungen, durch die viele Leistungserbringer und vor allem Kunden von Abrechnungszentren, trotz regulärer Abrechnung, in erheblichem Umfang benachteiligt werden. Deswegen fordert Europas größtes Abrechnungszentrum mit mehr als 35.000 Kunden in einem Brief die Berufsverbände, den Spitzenverband der Heilmittelverbände und den GKV-Spitzenverband dazu auf, sich für eine Ausgleichsmöglichkeit einzusetzen. Wie nunmehr bekannt wurde, hat sich der SHV (Spitzenverband der Heilmittelverbände) entschlossen, sich diesbezüglich an das Bundesministerium für Gesundheit zu wenden, um für Härtefälle eine Clearingstelle vorzuschlagen.

Für die Berechnung der Höhe der Ausgleichszahlung wird das Rechnungsdatum als Kriterium verwendet (4. Quartal 2019). Diese Regelung hat zur Folge, dass Leistungserbringer, die zwar im 4. Quartal Abrechnungen zu ihrem Abrechnungszentrum gesandt haben, deren Rechnungen aber erst im Januar an die Kostenträger versandt wurden, am Rechnungsdatum des Abrechnungshauses bemessen werden. Dies führt zwar bei manchen Leistungserbringern zu rechnerischen Vorteilen, aber in ganz erheblichem Umfang zum Nachteil vieler Leistungserbringer. Und dies, obwohl bei dem regulären Abrechnungsprocedere keinerlei Versäumnis des Leistungserbringers oder des Abrechnungsdienstleisters vorliegt.

NOVENTI azh srzh zrk hat die Datenlage seit Bekanntgabe der Bestimmungen für sämtliche Kunden analysiert und geht aktuell davon aus, dass rund 20 % der Heilmittelpraxen, die diesen Abrechnungsweg nutzen, benachteiligt werden. Im Gesamtprozess der Erarbeitung der Schutzschirmzahlungen war das Abrechnungszentrum weder bei der Festlegung der Regelungen noch bei der Ermittlung der Beträge und der Auszahlungen an die Leistungserbringer involviert. Das Abrechnungszentrum hat bereits seit 1.April 2020 die Mindestgebühr für seine Kunden ausgesetzt, wird fehlgeleitete Zahlungen der Krankenkassen kostenfrei und unbürokratisch an die Leistungserbringer weiterleiten und beantwortet täglich Anfragen zur Thematik der Ausgleichszahlungen, die von den Verbänden mit dem Bundesgesundheitsministerium erarbeitet wurden. Wie der SHV inzwischen mitteilt, wurde bereits eine schriftliche Aufforderung an das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) versandt, in dem die Einrichtung einer Clearingstelle zur Klärung der Einzelfälle vorgeschlagen wird.

Weitere Infos finden Sie hier: www.azh.de

Der Autor

  • Constantin Wilser

    Constantin Wilser ist seit 2006 in der Fitnessbranche als Redakteur tätig. Davor absolvierte er sein Bachelor-Studium der Sportwissenschaften am KIT in Karlsruhe. Seit 2019 ist er Bestandteil des BODYMEDIA-Redaktionsteams. Seit Anfang 2023 ist er Chefredakteur. In seiner Freizeit trainiert der Fußball-Fan gerne im Studio, geht laufen oder fiebert im Fußball-Stadion mit.