Sachsens Staatsregierung hat für den Fall, dass das Infektionsgeschehen zurückgeht, Maßnahmen zur Lockerung beschlossen. Die Voraussetzung dafür ist das Unterschreiten dreier Parameter an drei aufeinanderfolgenden Tagen.
- die 7-Tage-Inzidenz liegt unter 1.500
- die Bettenbelegung durch COVID-19-Patienten auf den Normalstationen unterschreitet den Belastungswert von 1.300
- die Bettenbelegung durch COVID-19-Patienten auf den Intensivstationen bleibt unter dem Belastungswert von 420
Sind diese Werte erreicht, treten am übernächsten Tag, also dem fünften Tag nach dem erstmaligen Unterschreiten der Werte die Lockerungen in Kraft. Diese betreffen eine Reihe von Einrichtungen wie z. B. die Gastronomie, Kultur- und Freizeiteinrichtungen, aber auch Bäder, sowie Saunen und Solarien.
Regeln für Fitnessstudios: 2G plus und Kontaktverfolgung
Die Öffnung der Fitnessstudios ist an die folgenden Auflagen gebunden. Die Mitglieder brauchen einen 2G plus Nachweis. Zudem wurde den Fitnessstudiobetreibern die Pflicht zur Kontakterfassung auferlegt.
Sollte einer der oben genannten Parameter an drei aufeinanderfolgenden Tagen überschritten werden, so werden die Lockerungen am übernächsten Tag wieder aufgehoben. Hier geht es zur Verordnung