Fitnessstudios in Sachsen dürfen am 14. Januar öffnen

In der Kabinettssitzung vom 12. Januar hat die sächsische Staatsregierung die Corona-Notfallverordnung angepasst und Lockerungen beschlossen - zumindest, wenn es das Infektionsgeschehen zulässt. Die neue Verordnung gilt ab dem 14. Januar und bis zum 06. Februar.

Sachsens Staatsregierung hat für den Fall, dass das Infektionsgeschehen zurückgeht, Maßnahmen zur Lockerung beschlossen. Die Voraussetzung dafür ist das Unterschreiten dreier Parameter an drei aufeinanderfolgenden Tagen.

  • die 7-Tage-Inzidenz liegt unter 1.500
  • die Bettenbelegung durch COVID-19-Patienten auf den Normalstationen unterschreitet den Belastungswert von 1.300
  • die Bettenbelegung durch COVID-19-Patienten auf den Intensivstationen bleibt unter dem Belastungswert von 420

Sind diese Werte erreicht, treten am übernächsten Tag, also dem fünften Tag nach dem erstmaligen Unterschreiten der Werte die Lockerungen in Kraft. Diese betreffen eine Reihe von Einrichtungen wie z. B. die Gastronomie, Kultur- und Freizeiteinrichtungen, aber auch Bäder, sowie Saunen und Solarien. 

Regeln für Fitnessstudios: 2G plus und Kontaktverfolgung

Die Öffnung der Fitnessstudios ist an die folgenden Auflagen gebunden. Die Mitglieder brauchen einen 2G plus Nachweis. Zudem wurde den Fitnessstudiobetreibern die Pflicht zur Kontakterfassung auferlegt. 

Sollte einer der oben genannten Parameter an drei aufeinanderfolgenden Tagen überschritten werden, so werden die Lockerungen am übernächsten Tag wieder aufgehoben. Hier geht es zur Verordnung

Der Autor

  • Constantin Wilser

    Constantin Wilser ist seit 2006 in der Fitnessbranche als Redakteur tätig. Davor absolvierte er sein Bachelor-Studium der Sportwissenschaften am KIT in Karlsruhe. Seit 2019 ist er Bestandteil des BODYMEDIA-Redaktionsteams. Seit Anfang 2023 ist er Chefredakteur. In seiner Freizeit trainiert der Fußball-Fan gerne im Studio, geht laufen oder fiebert im Fußball-Stadion mit.