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Mehr Zeit für Ihre Patienten mit dem kostenfreien Update-Service

Eine hochwertige Behandlung, ausreichend Zeit für Patientengespräche und eine unbürokratische und unkomplizierte Abrechnung - was wünscht man sich mehr? Wenn auch Sie schon jetzt das Gefühl haben, dass Sie zu lange an den Schreibtisch gebunden sind und zu wenig im Behandlungsraum stehen - und da ist die neue Heilmittel-Richtlinie noch gar nicht in Kraft getreten?

 

Wenn Sie sich in diesen Beschreibungen wiederfinden, dann geht es Ihnen wie vielen Heilmittelerbringern dieser Tage. Zum neuen Jahr tritt eine von Grund auf überarbeitete, aktualisierte und modernisierte Heilmittel-Richtlinie in Kraft, mit welcher der G-BA nicht weniger verspricht, als Entbürokratisierung, Vereinfachung und Standardisierung.

Die Nummer 13 als Glückszahl
Eine zentrale Neuerung ist das angepasste Formular 13. Haben mit diesem Formular bisher nur Physiotherapeuten und Podologen abgerechnet, so ist das neue Muster 13 nun Grundlage für die Verordnung aller Heilmittel

 

 

Auf dem neuen Formular finden sich u.a. Angaben zum Heilmittelbereich (d.h. eine Unterscheidung zwischen den verschiedenen Heilmittelerbringern), eine Diagnose und Diagnosegruppe, die Leitsymptomatik, gewählte Heilmittel aus dem Heilmittelkatalog inkl. ihrer Behandlungseinheiten, sowie die Therapiefrequenz. Da die neue Nummer 13 alle bisherigen Unterlagen vereint, dürfen die bisherigen Muster 13, 14 und 18 ab dem neuen Jahr nicht mehr verwendet werden. 


Geld regiert die Welt
Das Bundessozialgericht hat im Jahr 2009 Physiotherapeuten dazu verpflichtet, eingehende Verordnungen ausdrücklich zu prüfen. Nur vollständige, inhaltlich plausible und gültige Verordnungen müssen von Krankenkassen bezahlt werden. Sind Fehler vorhanden oder ist eine Verordnung inhaltlich falsch, so kann die Zahlung verweigert werden - und Sie werden für Ihre geleistete Behandlung nicht vergütet!

Dieses Szenario sollte selbstverständlich in jedem Fall vermieden werden!

Im Praxisalltag geht es jedoch auch ohne neue Regularien oft schon hektisch zu und eine intensive Recherche und Auseinandersetzung mit neuen Inhalten von Richtlinien und Co. muss häufig hinten anstehen. Der neue kostenfreie Update-Service von Thevea hat in intensiver Zusammenarbeit mit Heilmittelerbringern genau dieses Problem aufgegriffen - und ist daher ideal für alle, die stets auf dem Laufenden bleiben wollen ohne dabei viel Zeit oder Geld zu investieren.

 


Zeitliche Entwicklung der neuen Heilmittelverordnung im Zeitstrahl

 

Mit nur wenigen Klicks gibt es alle Updates, Änderungen und wichtige Kommentierungen direkt ins Postfach - für die eigene Weiterbildung und für das Teilen in der Praxis mit Kolleginnen und Kollegen. Mehr Informationen, Schaubilder und Erklärvideos gibt es darüber hinaus ebenfalls kostenfrei auf der Website von Thevea. Ein Blick lohnt sich!

 

Kontakt
thevea
​​​​​​​Julian Adams
opta data Abrechnungs GmbH
Berthold-Beitz-Boulevard 514
45141 Essen
Tel. +49 (0) 201 / 31960
Fax +49 (0) 201 / 3196222
service@optadata-gruppe.de

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