Mit dem ab 2. Juli 2023 geltenden Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) hat der Gesetzgeber die sogenannte EU Whistleblower Richtlinie umgesetzt. Rechtsanwalt Dr. Christoph Franke und Julian Schwerdfeger von der Kanzlei Dr. Geisler, Dr. Franke und Kollegen erläutern die mit dieser Richtlinie in Verbindung stehenden Pflichten und Umsetzungsmaßnahmen.
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Bildquelle: Experten Allianz für Gesundheit e.V.