Kündigen wegen Umzug möglich

Der Vertrag mit einem Fitnessstudio darf fristlos gekündigt werden, wenn die Kundin wegen eines berufsbedingten Stellenwechsels des Ehemanns in eine andere Stadt zieht. Dies hat das Münchner Amtsgericht in einem am Montag (15. Juni) veröffentlichten Urteil klargestellt und damit die Zivilklage eines Studios auf weitere Zahlungen abgewiesen. Die Frau hatte mit dem Unternehmen einen Vertrag für zwei Jahre abgeschlossen, war aber bereits nach acht Monaten mit ihrem Mann von München nach Wien gezogen und hatte deshalb den Vertrag gekündigt. Das Urteil ist rechtskräftig (Az.: 212 C 15699/08).

Bei einem Fitnessvertrag handele es sich um einen Mietvertrag, das Risiko eines Umzuges müssten allein die Kunden tragen, hatte der Betreiber des Fitnessstudios vorgetragen. Die zuständige Amtsrichterin hielt diese Argumentation aber für schwach: Bei einem Fitnessvertrag handele es sich um ein sogenanntes Dauerschuldverhältnis, das bei Vorliegen eines wichtigen Grundes durchaus gekündigt werden könne. Wenn wie im vorliegenden Fall ein Kunde wegen eines Umzuges in eine weiter entfernte Stadt das Angebot des Studios praktisch gar nicht mehr nutzen könne, sei ein Festhalten am Vertrag nicht zumutbar, hieß es in dem Urteil. Grundsätzlich könne einer Vertragspartei zwar eine etwas weitere Anreise zugemutet werden. Die Entfernung Wien-München gehe aber offenkundig über eine zumutbare Anreiseentfernung hinaus.

Der Autor

  • Constantin Wilser

    Constantin Wilser ist seit 2006 in der Fitnessbranche als Redakteur tätig. Davor absolvierte er sein Bachelor-Studium der Sportwissenschaften am KIT in Karlsruhe. Seit 2019 ist er Bestandteil des BODYMEDIA-Redaktionsteams. Seit Anfang 2023 ist er Chefredakteur. In seiner Freizeit trainiert der Fußball-Fan gerne im Studio, geht laufen oder fiebert im Fußball-Stadion mit.