Bündnis gegen Wettbewerbsverzerrung durch Vereine

DSSV plant rechtliche Schritte, politische Einflussnahme und mediale Kommunikation

Seit 1984 kämpft der DSSV und die FID (Fitnessinitiative Deutschland, 2004 von Paul Underberg und Dr. Hans Geisler gegründet) für einen fairen Wettbewerb zwischen kommerziellen Fitness-Anlagen und Vereinen. Vor allem die Entwicklung der immer häufi ger auftretenden Fitness-Studios in Vereinen sorgt für immer größer werdende Konkurrenz – unter ungleichen Bedingungen.

Denn oftmals wird Vereinsfi tness mit Bürgschaften aus Steuergeldern unterstützt, obwohl in der unmittelbaren Umgebung bereits kommerzielle Fitness-Anlagen bestehen. Durch diese Neuerrichtung von subventionierter Vereinsfi tness sehen sich kommerzielle Fitness-Anlagen in ihrer Existenz bedroht.

Um dieser und anderen Formen der Wettbewerbsverzerrung entgegenzutreten und für einen fairen Wettbewerb zu kämpfen, hat sich am 23. Mai 2013 auf dem DSSV-Netzwerktreffen in Stuttgart ein Bündnis gegen Wettbewerbsverzerrung durch Vereine gegründet. Am 24. Juni 2013 wurden in Stuttgart dazu konkrete Maßnahmen durch den DSSV ergriffen.

Teil des Bündnisses sind betroffene DSSV-Mitglieder, die FID vertreten durch Paul Underberg und Dr. Hans Geisler und der DSSV in Person von Refi t Kamberovic, Birgit Schwarze sowie Werner Kündgen. Auf rechtlicher Seite wird das Bündnis durch die renommierten Rechtsanwälte Dr. Hans Geisler und Dr. Christoph Franke vertreten. Zusätzlich unterstützt wird das Bündnis von den Vorstandsmitgliedern Norbert Kunz und Edgar Faller vom Kletterhallenverband e. V., der ähnlichen Problemen im Bereich der Wettbewerbsverzerrung durch Vereine ausgesetzt ist und bereits auf EU-Ebene Klage eingereicht hat.

Maßnahmenplan

Der gemeinsame Maßnahmenplan umfasst drei Bereiche:

1. Rechtliche Schritte
2. Politische Einflussnahme
3. Mediale Kommunikation

1. Rechtliche Schritte
Die beteiligten Rechtsanwälte recherchieren die jeweiligen Einzelfälle und prüfen die möglichen rechtlichen Schritte:

I. Löschungsantrag (Verein vor Ort): Der Löschungsantrag zielt auf die Aufhebung einer bestehenden Eintragung in amtlichen Registern ab. Damit wäre die Eintragung für die Zukunft nicht mehr rechtswirksam. In der Praxis würde dieser Antrag den jeweiligen Verein vor Ort betreffen, der Fitness in einer wettbewerbsverletzenden Form anbietet.

II. Konkurrentenklage: Die Konkurrentenklage ist ein verwaltungsrechtlicher Rechtsstreit, bei dem die Fitnessbranche vor dem Verwaltungsgericht Schutz gegen die Vereine, die Fitness anbieten, sucht. Diese Form der Klage wird in Betracht gezogen, wenn Vereine proaktiv Mitglieder akquirieren.

III. Klage gegen den Bürgermeister: Hierbei handelt es sich um eine Strafanzeige gegen den Bürgermeister, der Bürgschaften nur für einen ideellen Nutzen bereitstellen darf. Einen kommerziellen Nutzen darf die Bürgschaft einer Stadt nicht erfüllen.

IV. Verpflichtungsklage: Die Verpflichtungsklage zielt auf die Nicht-Gewährung einer Bürgschaft für Vereinsfitness ab.

V. Löschungsantrag (Landessportbund Baden-Württemberg): Paul Underberg als Geschäftsführer der INLINE Unternehmensberatung hat diesen Löschungsantrag über die Anwaltskanzlei Dr. Geisler und Dr. Franke bereits 2012 gegen den Landessportbund Baden-Württemberg gestellt. Dieser hat explizit Aufgaben einer Unternehmensberatung beworben und somit einen kommerziellen Zweck verfolgt.

2. Politische Einflussnahme
Die politische Einfl ussnahme umfasst die regionale und die Landesebene. Das Ziel ist es hierbei die Politiker für die Problematik der Wettbewerbsverzerrung durch Vereine zu sensibilisieren. Zusätzlich wird die Industrie- und Handelskammer (IHK) mit in die Maßnahmen integriert.

3. Mediale Kommunikation
Die mediale Kommunikation der Fitnessbranche wird proaktiv und bundesweit stattfi nden. Das Ziel ist es die deutsche Presselandschaft zu informieren und zu animieren, über das Problem der Wettbewerbsverzerrung durch Vereine zu berichten und kritisch zu berichten.

Entstehende Kosten
Der DSSV wird zusammen mit der Fitnessinitiative Deutschland nach jetzigem Kenntnisstand die Kosten für die vorgesehenen Präzedenzfälle übernehmen.

Weitere Vorgehensweise
In den kommenden Monaten wird die Kommission in regelmäßigen Abständen tagen. Dabei wird anhand von konkreten Einzelfällen der Maßnahmenplan geprüft und entschieden, ob und wie geklagt wird.

Alle Bündnisteilnehmer sind sich darüber einig, dass die Vereine in Deutschland eine wichtige Aufgabe erfüllen – insbesondere wenn es um Kinder und Jugendliche geht. Darüber hinaus sind Nationalmannschaften aus unterschiedlichen Sportarten ein gutes Beispiel dafür, wie der Vereins- und Mannschaftssport Menschen, die in Deutschland leben, durchaus verbinden kann. Deshalb fällt den Vereinen und dem Ehrenamt die Aufgabe zu, Großes für die Gesellschaft zu leisten. Insofern sind die Bündnisteilnehmer fest davon überzeugt, dass die hierfür notwendige Infrastruktur, z. B. Sportplätze und Sporthallen, staatlich gefördert werden muss!

Elektronische Fitness- und Cardiotrainingsgeräte für Erwachsene gehören nicht zu dieser Infrastruktur und dürfen deshalb auch nicht gefördert werden. Dieser Bereich, der nicht zu einer Sportart zählt, wird in Deutschland seit über 35 Jahren flächendeckend von den gewerblichen Fitness- und Gesundheits-Anlagen abgedeckt – mit über 100.000 sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnissen, 4.000 dual Studierenden, 2.500 Auszubildenden und 7,8 Mio. Trainierenden.

Weitere Informationen: www.fitnessinitiative.de

Quelle: Branchenbrief DSSV vom 9.7.2013, ungekürzte Fassung

Birgit Schwarze, Präsidentin DSSV, bei der Moderation. Foto: DSSV

Der Autor

  • Constantin Wilser

    Constantin Wilser ist seit 2006 in der Fitnessbranche als Redakteur tätig. Davor absolvierte er sein Bachelor-Studium der Sportwissenschaften am KIT in Karlsruhe. Seit 2019 ist er Bestandteil des BODYMEDIA-Redaktionsteams. Seit Anfang 2023 ist er Chefredakteur. In seiner Freizeit trainiert der Fußball-Fan gerne im Studio, geht laufen oder fiebert im Fußball-Stadion mit.