Finanzreform der GKV soll schneller kommen als bislang angekündigt

Bildquelle: © Pormezz – stock.adobe.com

Bundesgesundheitsministerin Nina Warken hat angekündigt, die Finanzreform der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) deutlich früher als geplant auf den Weg zu bringen. Bereits am 29. April 2026 soll das Bundeskabinett das entsprechende Gesetz beschließen. Der Spitzenverband der Heilmittelverbände (SHV) warnt eindringlich vor Rückschritten für die Branche.

Das Gesetz zur Stabilisierung der GKV-Finanzen soll noch vor der Sommerpause im Deutschen Bundestag verabschiedet werden. Laut Gesundheitsministerin Nina Warken sollen dafür etwa drei Viertel der insgesamt 66 Vorschläge der Finanzkommission umgesetzt werden. Damit peilt die Regierung bereits für das kommende Jahr ein massives Einsparpotenzial von rund 20 Milliarden Euro an.

Mögliche Rückkehr zur Grundlohnsummenbindung 

Wie die Gesundheitsministerin im Rahmen einer Pressekonferenz betonte, sollen ausnahmslos alle Leistungsbereiche in die Maßnahmen einbezogen werden. Zwar machte die Ministerin keine konkreten Aussagen zum Heilmittelbereich, kündigte jedoch an, dass künftige Preisentwicklungen sektorübergreifend – also beispielsweise auch bei Ärzten – an die Einnahmen der GKV gekoppelt werden sollen. Für Physiotherapeuten und Heilmittelerbringer könnte dies im schlimmsten Fall die Rückkehr zur umstrittenen Bindung an die Grundlohnsumme bedeuten.

SHV kündigt aktiven Widerstand gegen Einschnitte an 

Der Spitzenverband der Heilmittelverbände (SHV) hat umgehend reagiert und angekündigt, die anstehende politische Debatte aktiv zu begleiten. Man werde der Politik deutlich aufzeigen, welche massiven negativen Folgen die geplanten Einschnitte für die Versorgung der Versicherten hätten. Für den SHV ist die rote Linie klar definiert:

  • Wirtschaftliche Stabilität: Die Ausgabenentwicklungen der vergangenen Jahre waren notwendig, um die Therapiepraxen wirtschaftlich zu stabilisieren.
  • Maßnahmen gegen Fachkräftemangel: Die Einführung weiterer Versorgungsformen, wie etwa die Blankoverordnung, sind gezielte Instrumente, um dem Personalmangel entgegenzuwirken.
  • Sicherung der Patientenversorgung: Nur durch diese Fortschritte kann die ambulante therapeutische Versorgung dauerhaft aufrechterhalten werden.

Aus Sicht der Interessenvertretung darf es im Heilmittelbereich daher keine rückwärtsgerichteten Entscheidungen geben, um die bisherigen Erfolge zur Stärkung der Branche nicht zu gefährden.

Bildquelle: © Pormezz – stock.adobe.com
Textquelle: © Spitzenverband der Heilmittelverbände (SHV) e.V.