„Grundrecht auf Gesundheit“: Experten Allianz ruft Studios zur Unterstützung neuer Petition auf

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Prof. Dr. Ingo Froböse und Andrea Galle (mkk – meine krankenkasse) haben eine Petition zur Verankerung des Grundrechts auf Gesundheit in das Grundgesetz eingereicht. Die Experten Allianz Sport, Fitness & Gesundheit e.V. unterstützt das Vorhaben und ruft die gesamte Branche auf, sich an der Unterschriftensammlung zu beteiligen.

Artikel 2 Absatz 2 des Grundgesetzes schützt das Leben und die körperliche Unversehrtheit. Was nach Ansicht der Initiatoren der Petition jedoch fehlt, ist ein ausdrückliches Recht auf Gesundheit, Vorbeugung und gesundheitliche Aufklärung. Genau diese Lücke soll mit einem neuen Absatz 3 geschlossen werden. Die Experten Allianz Sport, Fitness & Gesundheit e.V. unterstützt die Initiative und möchte deren Verbreitung innerhalb der Fitness- und Gesundheitsbranche vorantreiben.

Wachsende Krankheitslast, unterfinanzierte Prävention 

Die Petition, die sich auf wissenschaftliche Ausarbeitungen der Initiative „Prävolution“ stützt, verdeutlicht ein massives systemisches Problem: Nicht übertragbare Erkrankungen wie Herz-Kreislauf-Leiden oder Typ-2-Diabetes sind die häufigsten Todesursachen in Deutschland. Dennoch reagiert das Gesundheitssystem meist erst, wenn Krankheiten bereits ausgebrochen sind. Die Zahlen sprechen für sich:

  • Nur 5 % der Gesundheitsausgaben (538 Mrd. Euro im Jahr 2024) fließen in die Prävention.
  • Krankenkassen investieren durchschnittlich nur 8,53 Euro pro Versicherten in vorbeugende Maßnahmen.
  • Täglich sterben in Deutschland rund 1000 Menschen an vermeidbaren Herz-Kreislauf-Erkrankungen.

Während andere europäische Verfassungen Gesundheit längst als eigenständiges Schutzgut anerkennen, hinkt Deutschland hier hinterher – mit direkten Folgen für sozial Benachteiligte und Menschen mit eingeschränkter Gesundheitskompetenz.

Aufruf an die Branche: So können Fitnessstudios unterstützen 

Die Gesundheits- und Fitnessbranche hat direkten Kontakt zu Millionen von Menschen und kann einen entscheidenden Beitrag leisten. Um eine möglichst hohe Beteiligung zu erreichen, sind alle Fitnessstudio- und Praxisbetreiber dazu aufgerufen, die offiziellen Unterschriftenlisten in ihren Einrichtungen auszulegen. Zwar ist auch eine Online-Unterzeichnung der Petition möglich, diese erfordert jedoch eine vorherige Registrierung und ist für viele Mitglieder oft zu aufwendig. Die Praxis zeigt: Die höchste Beteiligung wird direkt vor Ort über analoge Listen generiert. Hier kann die Liste zum Ausdrucken und Auslegen heruntergeladen werden.

Wichtige Fristen für Betreiber

Damit jede gesammelte Unterschrift auch wirklich zählt, müssen einige wichtige Fristen beachtet werden: Die Petition endet offiziell am 7. Mai 2026. Da alle physischen Unterschriftenlisten bis genau zu diesem Stichtag beim Bundestag eingegangen sein müssen, sollten Betreiber ausreichend Puffer für den Postweg einplanen. Um den rechtzeitigen Eingang zu garantieren, sollten die Listen bis spätestens zum 2. Mai 2026 per Post an die darauf vermerkte Adresse des Bundestags geschickt werden.

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