Verbraucherschutz: Das ändert sich für Studiobetreiber in 2022

Auf Fitnessstudiobetreiber kommen 2022 einige Änderungen zu, die nicht zu unterschätzen sind, wie z. B. eine Gesetzesanpassung bei den Kündigungsfristen und die Erhöhung des Mindestlohns. Was auf rechtlicher Ebene sonst noch wichtig für das aktuelle Jahr ist, erfahrt ihr hier.

2022 bietet einige rechtliche Herausforderungen in der Beziehung von Fitnessstudiobetreibern und Mitgliedern. In Fitnessstudios müssen einige rechtliche Änderungen des Gesetzgebers umgesetzt werden. Das betrifft die Vertragslaufzeiten, die Kündigungsfristen, die Laufzeit eines Fitnessstudiovertrags und Mitgliedschaften, die online abgeschlossen wurden. 

Kündigungsfrist nicht länger als ein Monat

Für Verträge, die ab dem 01. März 2022 mit dem Fitnessstudio geschlossen werden, gelten kürzere Kündigungsfristen. Diese darf sowohl bei der Erstlaufzeit als auch für die unbefristete Verlängerung des Vertrags nicht länger als ein Monat sein. 

Kündigungsbutton für Online-Mitgliedschaften

Immer mehr Fitnessstudios bieten die Möglichkeit online eine Mitgliedschaft abzuschließen. Nun hat der Gesetzgeber beschlossen, dass die Kündigung eines Online-Vertrags vereinfacht werden soll. Ab dem 01. Juli müssen Anbieter von Online-Verträgen einen Kündigungsbutton auf ihrer Website integrieren. 

Mindestlohn erhöht sich im Juli 2022

Der gesetzlich vorgeschriebene Mindestlohn liegt seit dem 01. Januar bei 9,82 €. Zum 01. Juli 2022 ist eine Erhöhung auf 10,45 € geplant. Es ist zu erwarten, dass die Regierung die angestrebten 12 € Mindestlohn noch 2022 auf den Weg bringt. 

Vertragslaufzeiten bis 24 Monate möglich

Nachdem zu Beginn des letzten Jahres viel Diskussionsbedarf um die Länge der Vertragslaufzeiten herrschte, konnte Mitte 2021 ein Konsens gefunden werden. Vertragslaufzeiten im Fitnessstudio bis maximal 24 Monate sind nach wie vor möglich. Was sich jedoch geändert hat, ist, dass sich die Verträge nicht mehr automatisch für einen bestimmten Mindestzeitraum verlängern dürfen. Zwar ist eine automatische Verlängerung möglich, dann aber nur unbefristet.
 

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Der Autor

  • Constantin Wilser

    Constantin Wilser ist seit 2006 in der Fitnessbranche als Redakteur tätig. Davor absolvierte er sein Bachelor-Studium der Sportwissenschaften am KIT in Karlsruhe. Seit 2019 ist er Bestandteil des BODYMEDIA-Redaktionsteams. Seit Anfang 2023 ist er Chefredakteur. In seiner Freizeit trainiert der Fußball-Fan gerne im Studio, geht laufen oder fiebert im Fußball-Stadion mit.