Mit dem Beschluss beginnt nun die parlamentarische Phase des Gesetzgebungsverfahrens, in der der SHV die Interessen der Heilmittelerbringer gegenüber den Abgeordneten vertreten wird.
Was bisher geschah
Im März 2026 legte die Finanzkommission Gesundheit 66 Vorschläge zur Stabilisierung der GKV vor. Bereits im November hatte der SHV konstruktive Wege zur Effizienzsteigerung aufgezeigt – stets mit dem Ziel, die Finanzstabilität zu sichern, ohne die Versorgungsqualität zu gefährden. Gesundheitsministerin Nina Warken kündigte an, etwa drei Viertel der Vorschläge umzusetzen. Doch der Referentenentwurf des Gesundheitsministeriums vom 16. April offenbarte erstmals massive Sparmaßnahmen, die gezielt den Heilmittelbereich treffen.
Der SHV reagierte sofort mit einer detaillierten Stellungnahme. Bei der BMG-Anhörung am 20. April – die aufgrund des massiven Diskussionsbedarfs deutlich überzogen wurde – vertrat SHV-Vorsitzende Manuela Pintarelli-Rauschenbach die Interessen der Branche klar und stellte heraus, dass die Bundesregierung an der falschen Stelle spare. Ihrer Ansicht nach seien die geplanten Kürzungen bei Heilmitteln kurzsichtig, da Therapien langfristig Kosten für Operationen oder Pflege vermeiden würden. Eine Schwächung der Heilmittelversorgung würde somit die Stabilität des gesamten Systems untergraben.
Der heutige Kabinettsbeschluss zeigt jedoch, dass diese Warnungen sowie die einhellige Kritik der Leistungserbringer bislang nicht ausreichend berücksichtigt wurden.
Die drei Kritikpunkte des SHV zum Regierungsentwurf
Der SHV hat insbesondere drei Kritikpunkte am Regierungsentwurf.
- Rückkehr zur Grundlohnsummenbindung (§ 71 SGB V): Der Entwurf plant eine strikte Bindung mit zusätzlichem Abschlag (GLS minus 1 %). Angesichts des eklatanten Fachkräftemangels und der Gehaltslücke zum TVöD fordert der SHV eine Ausnahme. Die weitere Deckelung gefährdet die Existenz der Praxen und konterkariert bisherige politische Fortschritte.
- Streichung der Mehraufwandspauschale (§ 125a SGB V): Der SHV weist den Vorwurf der „Doppelvergütung“ zurück. Die Pauschale deckt realen fachlichen Mehraufwand ab. Die laufende Evaluation dieser Versorgungsform zu ignorieren, ist fachlich nicht nachvollziehbar.
- Erhöhung der Zuzahlungen (§ 61 SGB V): Die Anhebung auf 15 Euro pro Verordnung zuzüglich Dynamisierung belastet vornehmlich chronisch kranke Patienten finanziell und erhöht den bürokratischen Aufwand in den Praxen massiv.
Parlamentarische Phase
Der Kabinettsbeschluss ist nur ein Entwurf. In den kommenden Wochen berät der Bundestag über das Gesetz. Der SHV wird diesen Prozess aktiv begleiten, um klarzustellen: Heilmittel sind keine Kostentreiber, sondern ein entscheidender Hebel, um langfristig Ausgaben im Gesundheitssystem zu senken.
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Textquelle: Spitzenverband der Heilmittelverbände (SHV) e.V.