Zum 01. Januar 2026 hat Nordrhein-Westfalen als erstes Bundesland die beihilfefähigen Höchstsätze für Landesbeamte auf das Niveau der GKV angehoben. Einen Monat später folgte das Bundesministerium des Innern und für Heimat, wodurch die Sätze in Baden-Württemberg, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, dem Saarland und Sachsen-Anhalt stiegen, da sie an den Bund gekoppelt sind. Die Beiträge in Niedersachsen wurden rückwirkend zum 01. Januar 2026 angepasst. Nun hat auch Berlin die Beihilfesätze angehoben.
Bildquelle: © Nayyab – stock.adobe.com
Textquelle: © Bundesverband selbstständiger Physiotherapeuten — IFK e. V.