Auch Berlin hat Höchstbeträge für beihilfefähige Anwendungen angepasst

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Nachdem bereits der Großteil der Bundesländer die beihilfefähigen Höchstsätze für seine Landesbeamten angehoben hat, sind nun auch in Berlin die Beihilfesätze gestiegen. Hier hat zuletzt vor sieben Jahren eine Erhöhung stattgefunden, wodurch die Beträge deutlich unter dem Bundesniveau lagen.

Zum 01. Januar 2026 hat Nordrhein-Westfalen als erstes Bundesland die beihilfefähigen Höchstsätze für Landesbeamte auf das Niveau der GKV angehoben. Einen Monat später folgte das Bundesministerium des Innern und für Heimat, wodurch die Sätze in Baden-Württemberg, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, dem Saarland und Sachsen-Anhalt stiegen, da sie an den Bund gekoppelt sind. Die Beiträge in Niedersachsen wurden rückwirkend zum 01. Januar 2026 angepasst. Nun hat auch Berlin die Beihilfesätze angehoben.

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