Verbände warnen: Bundesregierung ignoriere laufende Blankoverordnung-Evaluation

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Noch vor Abschluss der laufenden Evaluation will das BMG die Mehraufwandspauschale der Blankoverordnung streichen – IFK, VPT und VDB warnen und verweisen auf positive Zwischenergebnisse aus den Hochschulen Trier und Bochum.

Seit dem 1. November 2024 gilt die Blankoverordnung in der Physiotherapie für Schulterdiagnosen: Therapeuten entscheiden eigenverantwortlich über Art, Umfang und Frequenz der Heilmittel. Im aktuellen Entwurf zum Gesetz zur Stabilisierung der GKV-Beitragssätze plant das Bundesgesundheitsministerium nun, die zugehörige Mehraufwandspauschale zu streichen – noch vor Abschluss der laufenden Evaluation. IFK, VPT und VDB sprechen sich gemeinsam mit den Hochschulen Trier und Bochum klar dagegen aus.

Zwischenergebnisse zeigen positive Effekte

Erste Zwischenergebnisse der seit Sommer 2025 laufenden Untersuchung zeigen ein positives Bild: Physiotherapeutinnen bewerten die erweiterten Entscheidungsspielräume mehrheitlich als Qualitätsgewinn, Patientinnen berichten laut SPADI von deutlich weniger Schmerzen und besserer Alltagsfunktion. Eine befürchtete Ausweitung von Therapiemitteln oder Frequenzen bleibt aus – Praxen nutzen die Flexibilität verantwortungsvoll. Gleichzeitig macht die Evaluation organisatorische Belastungen sichtbar: höherer Verwaltungsaufwand, anspruchsvollere Terminplanung und zusätzliche Steuerungsaufgaben.

Genau diesen Mehraufwand decke die Pauschale ab, so die Verbände. Eine vorzeitige Streichung entwerte die erweiterte Versorgungsverantwortung und ignoriere die sich abzeichnenden positiven Effekte. Bis gesicherte Evaluationsergebnisse vorliegen – der Bericht ans BMG ist für Herbst 2028 vorgesehen – fordern die Projektpartner, an den bestehenden Strukturen festzuhalten.

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Textquelle: © Bundesverband selbstständiger Physiotherapeuten — IFK e. V.