+++ Die Übersicht wird regelmäßig aktualisiert +++
- Baden-Württemberg: Der Mindestabstand von 1,5 Metern ist einzuhalten. Duschen und Umkleiden sind noch geschlossen.
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- Bayern: Der einzuhaltende Mindestabstand beträgt 1,5 Meter. Beim Betreten und Verlassen der Anlagen und während der Nutzung der Toiletten müssen Trainierende eine Mund-Nasen-Bedeckung tragen. Lediglich während des Trainings dürfen die Masken abgelegt werden. Am 19. Juni wurde die Sechste Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung verabschiedet. Werden die Vorschriften des Hygienekonzepts eingehalten, dürfen Umkleiden und Sauna- und Wellnessbereiche weieder genutzt werden.
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- Berlin: Seit dem 23. Juni sind Duschen und Umkleiden wieder geöffnet. Der Mindestabstand von 1,5 Metern muss eingehalten werden. Der Abstand zwischen den Geräten wurde auf 1,5 Meter verringert. Im Studio muss, außer bei der Übungsausfühhrung, eine Maske getragen werden.
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- Brandenburg: Die Nutzung der Duschen und Umkleiden ist gestattet.
- Bremen: Der Mindestabstand von 1,5 Metern muss eingehalten werden. Pro Person müssen 20 Quadratmeter zur Verfügung stehen.
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- Auflagen: Hier finden Sie die Auflagen (ab S. 11)
- Hamburg: Der Mindestabstand beträgt 2,5 Meter. Wellness- und Saunabereiche dürfen nicht genutzt werden dürfen auch nach der neuen Verordnung zur Eindämmung der Ausbreitung des Coronavirus SARS-CoV2, die seit dem 1. Juli gültig ist, nicht genutzt werden.
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- Auflagen: Hier finden SIe die Auflagen (§ 36)
- Hessen: Saunabereiche dürfen unter strengen Auflagen seit dem 15. Juni genutzt werden.
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- Auflagen: Hier finden Sie die ersten Auflagen
- Mecklenburg-Vorpommern: Alle Mitarbeiter müssen eine Mund-Nasen-Bedeckung tragen. Das Nutzen von Duschen, Saunen und Solarien ist untersagt.
- Niedersachsen: Es müssen Anwesenheitslisten geführt werden. Duschen und Umkleideräume dürfen genutzt werden. Saunen bleiben vorerst geschlossen.
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- Nordrhein-Westfalen: Seit dem 2. Juli gilt eine neue Verordnung.Der Mindestabstand von 1,5 Metern muss weiterhin eingehalten werden und Studiomitarbeiter müssen eine Mund-Naden-Bedeckung tragen (Trainer ausgenommen)
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- Rheinland-Pfalz: Seit dem 10. Juni dürfen die Sauna- und Wellnessbereiche unter strengen Auflagen genutzt werden
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- Saarland: Gruppentraining mit bis zu 20 Personen ist seit dem 15. Juni wieder erlaubt.
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- Sachsen: Umkleiden, Duschen und Saunen dürfen bereits seit dem 6. Juni wieder genutzt werden.
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- Sachsen-Anhalt: Anwesenheitslisten müssen geführt werden. Der Mindestabstand beträgt 1,5 Meter.
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- Auflagen: Hier finden Sie die Auflagen (§ 8)
- Schleswig-Holstein: Der Mindestabstand von 1,5 Metern muss eingehalten werden.
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- Thüringen: Gemäß der Verordnung dürfen Fitnessstudioos ab dem 1. Juni unter strengen Abstands- und Hygieneauflagen wieder öffnen. Das Oberverwaltungsgericht in Thüringen hat jedoch am 22.05.2020 entschieden, dass Fitnessstudios in Thüringen nicht bis zum 01. Juni warten müssen, sondern ab sofort öffnen dürfen. Voraussetzung ist ein Infektionsschutzkonzept.
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- Quelle Gerichtsurteil: Hier geht's zur Quelle
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