SHV: Ernüchternde Antwort der Bundesregierung auf Kleine Anfrage von Bündnis90/Die Grünen

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Anfang April hatte die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen eine Kleine Anfrage zu „Stand und Perspektiven zur Entbürokratisierung und Digitalisierung der Heilmittelverordnung" (Drucksache 21/5470) eingebracht. Die nun vorliegende Antwort der Bundesregierung zeigt aus Sicht des Spitzenverbands der Heilmittelverbände (SHV) vor allem eines: Die Belastungen in den Praxen sind bekannt – konkrete Konsequenzen bleiben aus.

Die Bundesregierung räumt in ihrer Antwort ein, dass es bei Heilmittelverordnungen weiterhin zu Korrekturen, Rückfragen und zusätzlichem Verwaltungsaufwand kommt. Damit bestätigt sie genau das Problem, auf das die Heilmittelverbände seit Jahren hinweisen. Eine vollständige Vermeidung fehlerhafter oder unvollständig ausgefüllter Verordnungen sei jedoch „angesichts erforderlicher Ausnahmekonstellationen zur Sicherstellung der Versorgung" – etwa bei Hausbesuchen – nicht gewährleistet.

Belastbare Zahlen zum tatsächlichen Ausmaß fehlerhafter Verordnungen und zum zeitlichen Aufwand in den Praxen liegen der Bundesregierung nach eigener Aussage nicht vor. Entsprechende Daten würden weder systematisch erhoben, noch existierten Erkenntnisse zum konkreten Korrekturaufwand.

eVO: Potenzial erkannt, Umsetzung erst 2029

Im Hinblick auf die elektronische Heilmittelverordnung (eVO) sieht die Bundesregierung grundsätzlich Potenzial, den Verordnungsprozess zu vereinfachen und Fehlerquellen zu reduzieren. Die verpflichtende Einführung soll allerdings erst ab Juni 2029 erfolgen.

Kritik des SHV: Bürokratieabbau wird verschleppt

Aus Sicht des SHV ist enttäuschend, dass die Bundesregierung bei zentralen Fragen weitgehend auf die gemeinsame Selbstverwaltung verweist und derzeit keinen weiteren gesetzlichen Handlungsbedarf sieht. Gerade angesichts der angespannten GKV-Finanzlage werde damit das Potenzial des Bürokratieabbaus verkannt: Die bürokratischen Anforderungen im Gesundheitswesen verursachten erhebliche Kosten und bänden wertvolle Zeit- und Personalressourcen. Laut Bundesgesundheitsministerium sei „Digitalisierung im Gesundheitswesen Voraussetzung für eine moderne, effiziente und zukunftsfeste Versorgung". Mit dem geplanten Digitalgesetz GeDIG bestehe nach Auffassung des Verbands die Chance, ineffiziente Prozesse zu beseitigen und den Bürokratieabbau spürbar voranzutreiben – der aktuelle Entwurf bleibe jedoch noch deutlich unter seinen Möglichkeiten.

Der SHV will den politischen Prozess weiter konstruktiv begleiten und sich dafür einsetzen, dass die Perspektive der Heilmittelerbringer bei Digitalisierung und Entbürokratisierung berücksichtigt wird. Entbürokratisierung, so der Verband, dürfe kein Zukunftsversprechen für 2029 bleiben – die Praxen bräuchten schon jetzt weniger Bürokratie und mehr Zeit für die Therapie.

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Textquelle: Bundesverband selbstständiger Physiotherapeuten — IFK e. V.