Reform soll Ausbildung in der Physiotherapie moderner und attraktiver machen

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Das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) hat am 26. Oktober 2026 den Referentenentwurf für ein Physiotherapieberufereformgesetz (PhyThBRefG) vorgelegt. Damit will die schwarz-rote Koalition die Ausbildung in der Physiotherapie modernisieren, attraktiver machen und Physiotherapeuten künftig die eigenständigen Behandlung ermöglichen.

„Das bislang geltende Masseur- und Physiotherapeutengesetz (MPhG) vom 26. Mai 1994 (BGBl. I S. 1084) ist nicht mehr zeitgemäß und bedarf einer Reform.“ Dieses treffende Zitat stammt aus dem Entwurf eines Gesetzes zur Reform der Berufe in der Physiotherapie des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG) und beschreibt die aktuelle Ausbildungssituation in der Physiotherapie recht gut. Der Gesetzesentwurf sieht Reformen in den Bereichen Zusatzqualifikationen, Ausbildungsvergütung und Akademisierung vor.

Schulgeld soll flächendeckend abgeschafft werden

Bisher mussten Physiotherapeuten Zusatzqualifikationen wie Lymphdrainage oder Manuelle Therapie im Anschluss an die Ausbildung auf eigene Kosten erwerben. Das soll sich nun ändern – Qualifikationen, die notwendig sind, um den Beruf auszuüben, sollen zukünftig in die Ausbildung integriert sein. 

Das Schulgeld soll zukünftig flächendeckend abgeschafft und von den Bundesländern getragen werden. Dafür werden jährliche Mehrausgaben in Höhe von 16,5 Millionen Euro erwartet. Um die Attraktivität des Berufes zu erhöhen, soll zusätzlich zum Wegfallen des Schulgelds ab 01.01.2029 eine „angemessene Ausbildungsvergütung“ bezahlt werden. Diese soll vom Träger der praktischen Ausbildung sowie der GKV und PKV übernommen werden. Für Studenten hingegen ist keine Ausbildungsvergütung vorgesehen. 

Teilakademisierung statt voller akademischer Ausbildung

Eine Vollakademisierung wird im Entwurf abgelehnt und mit der Größe der Berufsgruppe beziehungsweise der Auszubildenden, der Möglichkeit, die Kompetenzen sinnvoll nach Versorgungsleistungen zu staffeln, sowie des hohen Bedarfs an Fachkräften begründet. Darüber hinaus seien dies die Empfehlungen des Wissenschaftsrates zu den „Perspektiven für die Weiterentwicklung der Gesundheitsfachberufe“ aus dem Oktober 2023 und die Ergebnisse der durchgeführten Modellprojekte. Aufgrund dieser Empfehlungen ist damit zu rechnen, dass 10 bis 20 Prozent der Physiotherapeuten zukünftig akademisch ausgebildet werden. 

Die hochschulische Ausbildung soll zudem Kompetenzen vermitteln, mit denen die eigenverantwortliche Durchführung „heilkundlicher Maßnahmen“ auf dem Gebiet der Physiotherapie möglich ist. So könnte ein Direktuzugang möglich werden.

Der Entwurf des BMG sieht zudem eine neue, moderne berufsfachschulische Ausbildung in der Medizinischen Massagetherapie vor, mit der die bisherige Ausbildung zur Masseurin und medizinischen Bademeisterin und zum Masseur und medizinischen Bademeister reformiert werden soll. 

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