Die Blankoverordnung in der Physiotherapie entwickelt sich zu einem wichtigen Baustein einer modernen und patientenorientierten Gesundheitsversorgung. Zu diesem Ergebnis kommen die vier maßgeblichen Physiotherapieverbände IFK, Physio Deutschland, VDB-Physiotherapieverband und VPT in ihrem gemeinsamen Zwischenbericht an das Bundesministerium für Gesundheit. Die bisherigen Evaluationsergebnisse zeigen, dass Patienten von besseren Behandlungsergebnissen profitieren und Physiotherapeuten ihre erweiterten Kompetenzen verantwortungsvoll und zielgerichtet einsetzen.
Der Evaluationsbericht basiert auf drei unabhängigen wissenschaftlichen Studien der Hochschule Bochum, der Hochschule Trier, der Universität Lübeck und der Brandenburgischen Technischen Universität Cottbus-Senftenberg, die die Physiotherapieverbände initiiert und finanziert haben. Zudem wurden für den Bericht die Daten des GKV-Heilmittel-Informationssystems ausgewertet. Die Verbände resümieren, dass die Blankoverordnung in der Versorgung angekommen ist, sie die Qualität der Behandlung stärkt und den Bedürfnissen der Patienten besser gerecht wird.
Patienten profitieren messbar
Besonders erfreulich sind die Ergebnisse zur Behandlungsqualität. Die wissenschaftlichen Begleitstudien zeigen deutliche Verbesserungen bei Schmerzen, Beweglichkeit, Funktionsfähigkeit und gesundheitsbezogener Lebensqualität von Menschen mit Schulterbeschwerden. Die gemessenen Verbesserungen überschreiten teilweise sogar die Schwelle der klinischen Relevanz. Auch die Bewegungsangst der Patienten nimmt während der Behandlung signifikant ab.
„Die Blankoverordnung hat sich als zweite Versorgungsform in der Physiotherapie etabliert.“
Gemeinsame Einschätzung der maßgeblichen Verbände in der Physiotherapie
Die hohe Akzeptanz spiegelt sich auch in den Befragungen wider: 80 Prozent der Patienten sind insgesamt zufrieden oder sehr zufrieden mit ihrer Behandlung im Rahmen der Blankoverordnung. Beim Aufnahmeprozess liegt die Zufriedenheit sogar bei 94 Prozent.
Therapien werden individueller und bedarfsgerechter
Die Blankoverordnung ermöglicht Physiotherapeuten, innerhalb des ärztlich festgelegten Diagnoserahmens eigenständig über Heilmittelwahl, Behandlungsfrequenz und Therapiedauer zu entscheiden. Die ersten Evaluationen zeigen, dass diese neuen Handlungsspielräume aktiv genutzt werden. Behandlungen können dadurch stärker an den tatsächlichen Bedürfnissen, Therapiezielen und dem individuellen Verlauf ausgerichtet werden.
Gleichzeitig belegen die Daten, dass die therapeutische Freiheit verantwortungsvoll eingesetzt wird: Der überwiegende Teil der Behandlungen bewegt sich innerhalb der vorgesehenen Richtwerte des vereinbarten Ampelsystems. Bei den vorrangigen Heilmitteln lagen 2025 über 93 Prozent der Behandlungen bei Weichteilerkrankungen und über 97 Prozent bei Frakturen in der sogenannten Grünphase.
Ärzte und Physiotherapeuten unterstützen die Weiterentwicklung
Auch die beteiligten Berufsgruppen bewerten die neue Versorgungsform überwiegend positiv. 89 Prozent der befragten Physiotherapeuten sehen eine Verbesserung der Versorgungssituation ihrer Patienten. 90 Prozent sprechen sich für eine Ausweitung der Blankoverordnung auf weitere Diagnosegruppen aus.
Gleichzeitig zeigt die Befragung der Ärzteschaft eine große Offenheit gegenüber erweiterten physiotherapeutischen Kompetenzen. Mehr als die Hälfte der befragten Ärzte befürwortet die Übertragung zentraler Therapieentscheidungen an Physiotherapeuten und sieht Vorteile für die Versorgungsqualität.
Weniger Arzttermine, mehr Versorgung aus einer Hand
Ein weiterer Vorteil der Blankoverordnung liegt in der Entlastung der Ärzte. Da eine Blankoverordnung bis zu 16 Wochen gültig ist, werden deutlich weniger Folgeverordnungen und zusätzliche Arztkontakte benötigt. Gleichzeitig berichten viele Ärzte von einer spürbaren Reduzierung des administrativen Aufwands.
Verbände fordern Ausweitung der Blankoverordnung
Die vier Physiotherapieverbände bewerten die bisherigen Ergebnisse als starkes Signal für die Weiterentwicklung der Versorgung und sprechen sich klar dafür aus, die erweiterte Versorgungsverantwortung schrittweise wie geplant auf weitere Indikationsbereiche auszuweiten. Gleichzeitig betonen die Verbände, dass die wissenschaftliche Begleitforschung fortgesetzt werden muss, um langfristige Auswirkungen auf Versorgungsqualität, Patientennutzen und Wirtschaftlichkeit noch umfassender bewerten zu können.
Bildquelle: © nBhutinat – stock.adobe.com
Textquelle: © Zwischenbericht der maßgeblichen Spitzenorganisationen der Physiotherapie gemäß § 125a Abs. 6 S. 2 SGB V