In der Folge wurden Fitnessunternehmen regelmäßig geprüft und es wurden zahlreiche Statusfeststellungsverfahren durchgeführt. Aufgrund mangelnder Transparenz und unterschiedlicher Auslegung der Kriterien bestehen für Arbeitgeber und Arbeitnehmer in der Fitnesswirtschaft teilweise gravierende und existenzbedrohliche Risiken.
Um diese Risiken zu minimieren, empfiehlt der DSSV e. V. seinen Mitgliedern seit vielen Jahren, nur dann selbstständige Trainer einzusetzen, deren Status durch die Deutsche Rentenversicherung festgestellt und bestätigt wurde.
Eine weitere Verschärfung ergab sich im Juni 2022 durch das sogenannte Herrenberg-Urteil des Bundessozialgerichts. Auf dieser Grundlage passte die Deutsche Rentenversicherung ihre Prüfpraxis an. Die Politik reagierte darauf mit einer befristeten Übergangsregelung im Sozialgesetzbuch (§ 127 SGB IV), die bis 2027 Zeit für die Entwicklung einer rechtssicheren gesetzlichen Neuregelung schaffen sollte.
Der DSSV e. V., Europas größter Arbeitgeberverband für Fitness- und Gesundheitsanlagen, warnt jedoch vor erheblichen wirtschaftlichen und strukturellen Schäden, da bislang kein Referentenentwurf für diese Neuregelung vorliegt. Obwohl die Übergangsfrist am 1. März 2025 begann, ist zur Halbzeit kein konkreter Gesetzesvorschlag in Sicht. Aus diesem Grund hat der DSSV einen Brandbrief an das Bundesministerium für Arbeit und Soziales sowie an die zuständige Bundesministerin Bärbel Bas verschickt.
„Trotz mehrfacher und eindringlicher Nachfragen unsererseits sowie der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) ist bislang keine ernsthafte Aktivität des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales erkennbar. Dieses Vorgehen ist grob fahrlässig.“
Prof. Dr. Thomas Wessinghage, 1. Vorsitzender des DSSV e. V.
Der Verband befürchtet, dass ein späterer Entwurf eine sachgerechte Beteiligung der betroffenen Verbände faktisch unmöglich macht. Dies würde den Grundsätzen guter Gesetzgebung widersprechen und das Vertrauen von Unternehmen und Selbstständigen gleichermaßen gefährden.
In seinem Brandbrief fordert der DSSV eine Verlängerung der Übergangsregelung sowie die zeitnahe Erarbeitung eines praxistauglichen Gesetzesvorschlags, um Rechtsunsicherheit und den Abbau von Arbeitsplätzen zu vermeiden. Zugleich signalisiert der Verband seine Gesprächsbereitschaft für eine praxisnahe und rechtssichere Lösung.
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