3,42 %: Die Grundlohnrate für 2027 steht fest

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Nun steht die Grundlohnrate für 2027 fest: Nach Abzug des gesetzlich vorgeschriebenen Prozentpunkts beträgt sie 3,42 %. Dieser Wert markiert zugleich die Obergrenze, bis zu der sich die Vergütung in der Physiotherapie im kommenden Jahr maximal entwickeln darf. Damit ist der gesetzliche Spielraum für die bevorstehenden Vergütungsverhandlungen abgesteckt – wie weit er tatsächlich ausgeschöpft wird, entscheidet sich erst in den Verhandlungen selbst.

Als Maßstab für die Vergütung orientiert sich die Grundlohnrate ausschließlich an der Entwicklung der beitragspflichtigen Einkommen der GKV-Versicherten – Personal-, Miet-, Energie- und sonstige Betriebskosten der Praxen spielen dabei keine Rolle, obwohl diese deutlich schneller steigen. Genau in diesem Auseinanderklaffen sieht der VPT die fundamentale Fehlentwicklung, die für die Branche und die Gesundheitsversorgung insgesamt eine nicht hinnehmbare Zumutung darstellt. Physio Deutschland sieht den politischen Deckel als Herausforderung für die Physiopraxen und die Gesundheitsversorgung.

Wirtschaftlicher Druck wächst weiter

Mit der neuen gesetzlichen Regelung gilt die Grundlohnrate wieder als feste Obergrenze für Vergütungssteigerungen, unabhängig davon, wie stark die tatsächlichen Kosten der Praxen steigen. Die Folgen dafür sind klar: Bleiben die Einnahmen dauerhaft hinter den Kosten zurück, fehlt den Praxen der Spielraum für Gehaltssteigerungen, Investitionen oder den Erhalt bestehender Versorgungskapazitäten. 

Gerade angesichts des spürbaren Fachkräftemangels sendet die Politik damit ein falsches Signal und riskiert, laut Einschätzung des VPT, das mühsam aufgebaute Vertrauen in ihren Reformwillen. Darüber hinaus ist zu erwarten, dass die Folgekosten an anderer Stelle des Gesundheitssystems steigen: Wird die Heilmittelversorgung aus finanziellen Gründen beschnitten, drohen anderswo im Gesundheitssystem höhere Folgekosten – etwa durch mehr Arztkontakte, Diagnostik oder Krankenhausaufenthalte.

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