- Einen Überblick, welche Regeln für Fitnessstudios seit dem 1. Juni im Saarland gelten, erhalten Sie hier
- In Baden-Württemberg wurde eine neue VCorona-erordnung verabschiedet. Die neuen Regelungen sind ab dem 1. Juli gültig. Duschen und Umkleiden können wieder genutzt weren, genauso wie Sauna- und Wellnessbereiche. Auch gastronomische Angebote einschließlich der Ausgabe von Speisen und Getränken zum sofortigen Verzehr ist wieder zulässig. Die neue Corona-Verordnung finden Sie hier
- In Sachsen haben seit dem 6. Juni neue Regeln zur Bekämpfung des Corona-Virus Gültigkeit. Welche Regelungen für Fitnessstudios von Bedeutung sind, erfahren Sie hier
- In Bayern müssen pro Person im Studio 7 Quadratmeter zur Verfügung stehen. Der einzuhaltende Mindestabstand beträgt 1,5 Meter. Beim Betreten und Verlassen der Anlagen und während der Nutzung der Toiletten müssen Trainierende eine Mund-Nasen-Bedeckung tragen. Lediglich während des Trainings dürfen die Masken abgelegt werden. Zur Hygieneverordnung geht es hier
- In Schleswig-Holstein muss der Mindestabstand von 1,5 Metern eingehalten werden und für Umkleiden muss ein Hygienekonzept vorliegen. Alle Regeln zum Nachlesen finden Sie hier
- In Niedersachsen muss der Mindestabstand von 2 Metern eingehalten werden. Studios müssen Anwesenheitslisten führen. Duschen und Umkleiden dürfen genutzt werden, Saunen bleiben vorerst geschlossen. Solarien hingegen sind ebenfalls wieder nutzbar. Einen Überblick über die geltenden Regeln finden Sie hier
- In den Studios in Rheinland-Pfalz muss der Mindestabstand von 3 Metern eingehalten werden. Die Wegführung im Studio muss mithilfe geeigneter Markierungen als Einbahnregelung erfolgen. Seit dem 10. Juni können sowohl die Duschen und Umkleiden, als auch die Saunen genutzt werden. Alle Regeln finnden Sie hier
In allen weiteren Bundesländern behalten die bisherigen Verordnungen ihre Gültigkeit. Einen Überblick über die einzelnen Verodnungen der Länder erhalten Sie hier