Die Neuerung zielt darauf ab, die Weiterbildungen stärker an modernen Therapieprozessen auszurichten. In einem ersten Schritt wurden die Curricula für KG-Gerät, Manuelle Therapie (MT) und Komplexe Physikalische Entstauungstherapie (KPE) aktualisiert.
Inkrafttreten und Übergangsregelungen
Die neue Anlage 7 wurde zwischenzeitlich unterzeichnet und tritt am 01. Juni 2026 in Kraft. Sie ist spätestens ab dem 01. Juni 2027 verbindlich anzuwenden. Weiterbildungsträger wurden bereits durch den GKV-Spitzenverband über die Änderungen informiert und werden ihre Angebote entsprechend anpassen. Bereits erworbene Zertifikate, Abrechnungserlaubnisse und Qualifikationen von Fachlehrkräften behalten uneingeschränkt ihre Gültigkeit (Bestandsschutz). Für Weiterbildungen, die vor dem 01. Juni 2027 nach den bisherigen Regelungen begonnen wurden, finden die neuen Regelungen keine Anwendung. Sie können innerhalb festgelegter Fristen zu den bislang gültigen Rahmenbedingungen abgeschlossen werden. Für Physiotherapeuten, die sich aktuell in einer laufenden Weiterbildung KG‑Gerät, MT oder MLD befinden, ändert sich also nichts. Auch für Therapeuten, die in der Vergangenheit eine Abrechnungserlaubnis in den drei Bereichen erworben haben, besteht Bestandsschutz.
Anpassung der Curricula erforderlich
Weiterbildungsanbieter müssen ihre Curricula bis spätestens 31. Mai 2027 anpassen und beim Verband der Ersatzkassen (vdek) zur Prüfung und Freigabe einreichen. Neue Weiterbildungen dürfen erst nach Genehmigung der Curricula angeboten werden. Auch die Voraussetzungen für Fachlehrer wurden angepasst. Bestehende Fachlehrkräfte haben Bestandsschutz. Sie müssen jedoch von ihren Weiterbildungsträgern zu den neuen Anforderungen geschult werden. Eine erneute Fachlehrer-Prüfung ist hingegen nicht erforderlich.
Was kommt als Nächstes?
Im nächsten Schritt werden die Regularien für die Weiterbildung KG‑ZNS (Kinder und Erwachsene) überarbeitet. Bis eine separate Aktualisierung vereinbart wird, gilt hierfür weiterhin die Anlage 7 in der Fassung vom 21. Juli 2021. Weitere Informationen und Dokumente sind abrufbar unter: www.gkv-heilmittel.de → für Heilmittelerbringer → Verträge → Physiotherapie
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Textquelle: Verband für Physiotherapie – Vereinigung für die physiotherapeutischen Berufe (VPT) e.V.