Übergangsregelung zur Scheinselbstständigkeit bis Ende 2027 verlängert

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Die Übergangsregelung zur sozialversicherungsrechtlichen Behandlung von Lehrkräften wurde verlängert. Ursprünglich war die Regelung bis 31. Dezember 2026 befristet, nun gilt die Regelung bis zum 31. Dezember 2027.

Mit der Fristverlängerung reagiert der Gesetzgeber auf die weiterhin bestehende erhebliche Rechtsunsicherheit in der Praxis. Die offizielle Veröffentlichung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales steht derzeit noch aus. Nach Angaben des DSSV wird die Fristverlängerung – das bestätigen mehrere inoffizielle Quellen – jedoch umgesetzt.

Der DSSV hatte frühzeitig vor den gravierenden wirtschaftlichen Folgen der bestehenden Rechtsunsicherheit gewarnt und eine praxisnahe Neuregelung gefordert.

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Vor allem kritisierte der Verband, dass trotz laufender Übergangsfrist kein belastbarer Referentenentwurf vorliegt, was dazu führe, dass zehntausende selbstständig tätige Trainer sowie deren Auftraggeber erheblichen Risiken ausgesetzt seien.

Die nun beschlossene Fristverlängerung, so der DSSV, sei ein wichtiger Zwischenerfolg ersetze allerdings jedoch keine dauerhafte gesetzliche Lösung.

Textquelle: www.dssv.de
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