Mit der Fristverlängerung reagiert der Gesetzgeber auf die weiterhin bestehende erhebliche Rechtsunsicherheit in der Praxis. Die offizielle Veröffentlichung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales steht derzeit noch aus. Nach Angaben des DSSV wird die Fristverlängerung – das bestätigen mehrere inoffizielle Quellen – jedoch umgesetzt.
Der DSSV hatte frühzeitig vor den gravierenden wirtschaftlichen Folgen der bestehenden Rechtsunsicherheit gewarnt und eine praxisnahe Neuregelung gefordert.
DSSV schickt Brandbrief an das Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Vor allem kritisierte der Verband, dass trotz laufender Übergangsfrist kein belastbarer Referentenentwurf vorliegt, was dazu führe, dass zehntausende selbstständig tätige Trainer sowie deren Auftraggeber erheblichen Risiken ausgesetzt seien.
Die nun beschlossene Fristverlängerung, so der DSSV, sei ein wichtiger Zwischenerfolg ersetze allerdings jedoch keine dauerhafte gesetzliche Lösung.
Textquelle: www.dssv.de
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