Das geht aus der Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage der SPD-Abgeordneten Silvia Gosewinkel, Christina Weng und Rodion Bakum hervor. Konkrete Entscheidungen liegen jedoch in der Zuständigkeit des Bundes.
Laut NRW könnte ein Direktzugang vor allem die Patientenorientierung stärken und die Therapieversorgung effizienter gestalten, insbesondere in der Physiotherapie. Hier wird ein Entlastungspotenzial für die ärztliche Versorgung gesehen. Voraussetzung seien jedoch bundesweit einheitliche Regelungen sowie hohe Qualitäts- und Qualifikationsstandards.
Direktzugang verbessern
Konkrete Nachteile durch die bisher verpflichtende ärztliche Verordnung seien der Landesregierung nicht bekannt. Gleichzeitig verweist sie auf Fachkräftemangel und Versorgungslücken, insbesondere in ländlichen Regionen, die den Direktzugang attraktiver machen könnten.
NRW bringt zudem seine langjährige Erfahrung in der Akademisierung der Physiotherapie ein, um die Reformprozesse auf Bundesebene zu unterstützen. Auch die Blankoverordnung nach § 125a SGB V wird als bestehender Ansatz erwähnt. Erste Auswertungen liegen bisher nur für die Ergotherapie vor; Daten für Physiotherapie und andere Heilmittelerbringer sollen folgen und als Grundlage für die Entscheidung über den Direktzugang dienen.
Quelle: IFK
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