Neuer Gesetzentwurf: SHV unterstützt beschleunigte Anerkennungsverfahren

Bildquelle: © Africa Studio – stock.adobe.com

Der Spitzenverband der Heilmittelverbände (SHV) unterstützt den aktuellen Gesetzentwurf der Regierung zur schnelleren Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse. Die geplanten Beschleunigungen betreffen konkret Ärzte, Zahnärzte, Apotheker und Hebammen (BT-Drucksache 21/3207). Der SHV weist darauf hin, dass eine Beschleunigung und Vereinfachung des Anerkennungsverfahrens auch für die Physiotherapie dringend notwendig ist.

Kritik übt der SHV jedoch an der Reichweite des Gesetzes: Für ausländische Therapeutinnen und Therapeuten soll die beschleunigte Anerkennung bislang nicht gelten. Der Verband stellt klar, dass die Therapieberufe vor exakt denselben Herausforderungen stehen. Zumal therapeutische Qualifikationen im europäischen Ausland – genau wie bei den im Gesetz genannten Heilberufen – meist ohnehin einen akademischen Abschluss erfordern. Therapeuten seien eine unverzichtbare Säule der medizinischen Versorgung. Bleibt eine zügige Anerkennung ausländischer Fachkräfte hier aus, warnt der SHV angesichts des demografischen Wandels vor massiven Versorgungslücken. Eine Vereinfachung der Verfahren ist daher auch für die Heilmittelbranche dringend geboten.

Die nackten Zahlen unterstreichen den akuten Handlungsbedarf: In der Physiotherapie bleiben Stellen im Schnitt 304 Tage unbesetzt, in der Podologie sind es 181 Tage. Zwar wollen immer mehr ausländische Fachkräfte in Deutschland arbeiten – in der Ergotherapie stieg die Zahl der Anerkennungsanträge von 2022 bis 2024 um 50 Prozent –, doch die Mühlen der Behörden mahlen langsam. Der Rückstau ist immens: Während in den medizinischen Gesundheitsberufen insgesamt nur rund 14 Prozent der Anträge (Stand 2024) noch offen sind, ist in den Therapieberufen jeder fünfte Antrag noch nicht beschieden, in der Ergotherapie sogar fast jeder dritte.

Der SHV hat sich daher mit einer Stellungnahme an die im Bundestag vertretenen Parteien gewandt und gebeten, die nachstehenden Aspekte auch im Bereich der Therapieberufe umzusetzen:

  • Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen
  • Digitalisierung, Vereinheitlichung und Zentralisierung der Verfahren

In seiner aktuellen Stellungnahme appelliert der SHV daher eindringlich an die Bundestagsfraktionen, den vorliegenden Gesetzentwurf dringend auf die Therapieberufe auszuweiten. Die entsprechenden Berufsgesetze (unter anderem für Physiotherapie, Ergotherapie, Logopädie und Podologie) müssten zeitnah angepasst werden. Nur durch diesen Schritt lasse sich die therapeutische Versorgung in Deutschland angesichts des Personalmangels langfristig sichern und stärken.

Bildquelle: © Africa Studio – stock.adobe.com
Textquelle: Spitzenverband der Heilmittelverbände e. V.