An dem Spitzengespräch nahmen neben Bundesgesundheitsministerin Nina Warken weitere Vertreter des BMG sowie wichtige Akteure des Gesundheitswesens wie die Bundesärztekammer und die Deutsche Krankenhausgesellschaft teil. Der SHV war durch die Vorstandsmitglieder Manuela Pintarelli-Rauschenbach und Ute Repschläger vertreten.
Administrativer Aufwand der Praxen soll geringer werden
Im Mittelpunkt standen Maßnahmen zur Verordnungsvereinfachung, die Reduktion unnötiger Absetzungen und die Entlastung der Praxen vom administrativen Aufwand. Grundlage des SHV-Beitrags war ein vorab übermitteltes Positionspapier mit konkreten, kurzfristig umsetzbaren Maßnahmen aus der Versorgungspraxis.
Die drei zentralen Forderungen des SHV sind:
- Formfehler entschärfen: Ein gesetzlich verankerter Katalog unschädlicher Formfehler – analog zur Apothekenregelung – soll verhindern, dass medizinisch korrekt erbrachte Leistungen wegen kleinster Formalien retaxiert werden
- Korrekturen erleichtern: Rein formale Verordnungsfehler sollen Heilmittelerbringer künftig eigenständig korrigieren dürfen – wie bereits während der Pandemie erfolgreich erprobt
- Software praxistauglich machen: Die Heilmittelverbände sollen verbindlich in die Entwicklung der Verordnungssoftware eingebunden werden, damit typische Fehlerquellen bereits technisch vermieden werden
Erste Ergebnisse
Das nach dem Termin veröffentlichte Maßnahmenpapier des BMG greift eine zentrale SHV-Forderung auf: Unter dem Punkt „Abschaffung der Nullretaxation bei reinen Formfehlern im Heilmittelbereich." wird ein klarer Rechtsrahmen angekündigt, der Rechnungskürzungen der Kassen bei rein formalen Fehlern ausschließt.
„Ein Großteil der Bürokratie entsteht nicht in der Behandlung selbst, sondern durch formale Anforderungen bei Verordnung und Abrechnung. […] Mit einem Katalog unschädlicher Formfehler, […] schaffen wir Entlastung – ohne Abstriche bei Qualität und notwendigen Kontrollen."
Manuela Pintarelli-Rauschenbach, Vorsitzende SHV
Den Worten müssen Taten folgen
Der SHV begrüßt die skizzierte Richtung als wichtigen Schritt und dringt auf eine zügige gesetzliche Umsetzung. Darüber hinaus setzt sich der Verband für weitere Entlastungen ein – darunter kürzere Absetzungsfristen und eine verbindliche Einbindung der Heilmittelverbände in die Weiterentwicklung der Verordnungssoftware. Das Ziel bleibt klar: Bürokratie abbauen, ohne die Versorgungsqualität zu gefährden.
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Textquelle: © Spitzenverband der Heilmittelverbände (SHV) e.V.