Durch das Steueränderungsgesetz 2025 dürfen Arbeitnehmer ihre Gewerkschaftsbeiträge ab sofort zusätzlich zur geltenden Werbungskostenpauschale (aktuell 1.230 Euro) von der Steuer absetzen. Der Gesetzgeber reagierte damit auf die Tatsache, dass viele Angestellte diese Pauschale gar nicht überschreiten und ihre Beiträge somit steuerlich bisher wirkungslos verpufften.
Aus Sicht der beteiligten Verbände dbs, Physio Deutschland und VPT sollte die Neuregelung künftig auch für Mitglieder der Berufsverbände gelten. Die Berufsverbände argumentieren, dass sie – ähnlich wie Gewerkschaften – maßgeblich die Rahmenbedingungen der Branche prägen. Sie führen die zentralen Vertrags- und Vergütungsverhandlungen mit dem GKV-Spitzenverband. Diese Ergebnisse wirken sich unmittelbar auf die Gehälter und Arbeitsbedingungen der angestellten Therapeuten aus. Die logische Konsequenz: Eine sachliche und steuerliche Gleichbehandlung von Berufsverbänden und Gewerkschaften.
Nun bleibt abzuwarten, wie das Finanzministerium auf den offenen Brief reagiert. Neben der handfesten steuerlichen Forderung verfolgen die Verbände mit dem offenen Brief noch ein weiteres Ziel: Sie wollen die unverzichtbare Arbeit der Therapeuten und die Wichtigkeit der Verbandsarbeit generell stärker ins politische Rampenlicht rücken.
Bildquelle: © Pormezz – stock.adobe.com