Ab Donnerstag, dem 17. Februar, wird u. a. auch der Besuch von Fitnessstudios unter 3G-Bedingungen möglich sein.
In einer Pressemitteilung zur Kabinettssitzung der Bayerischen Staatsregierung heißt es, dass Infektionszahlen stabil und mittlerweile auch rückläufig sein. Gleichzeitig, so heißt es weiter, sei die Situation im Gesundheitswesen weiter beherrschbar und es drohe keine Überlastung. Insgesamt gebe es Anlass zu Zuversicht, dass sich die Corona-Lage in den nächsten Wochen weiter entspannen wird.
Aus 2G plus wird generell 2G
Aufgrund der aktuellen Corona-Lage geht Bayern, den bereits letzte Woche begonnenen Weg des Ausstiegs aus den Corona-Maßnahmen weiter voran. Aus 2G plus wird generell 2G. Dies gilt u. a. für Sport und Kultur, öffentliche und private Veranstaltungen, Messen, Tagungen und Kongresse und Freizeiteinrichtungen.
Viele Bereiche sind zukünftig sogar unter den Bedingungen von 3G zugänglich. Zu diesen Bereichen zählen u. a. auch Fitnessstudios. Unter Punkt 3.3 werden Fitnessstudios explizit aufgelistet. Die 3G-Regelung gilt ab Donnerstag, dem 17. Februar.
Weitere Beschlüsse im Überblick
Im Rahmen der Kabinettssitzung wurden weitere Lockerungen der Corona-Maßnahmen beschlossen. Dazu zählen z. B.:
- Die im privaten Bereich bestehenden Kontaktbeschränkungen für Geimpfte und Genesene (bisher max. 10 Personen) werden ersatzlos aufgehoben. Die Kontaktbeschränkungen für Ungeimpfte bleiben unverändert.
- Für Handels-, Dienstleistungs- und Handwerksbetriebe entfällt die bisherige Begrenzung der Kundenzahl auf einen Kunden je 10 m2 Ladenfläche.
- Die FFP2-Maskenpflicht bleibt bestehen.
- Die Pflicht zur Kontaktdatenerfassung entfällt ebenso wie die bisherige Pflicht, bei größeren Sport- und Kulturveranstaltungen nur personalisierte Tickets zu verkaufen.
- Minderjährige Schülerinnen und Schüler, die in der Schule regelmäßig negativ getestet werden, haben künftig generell zu allen Bereichen von 2G auch ohne Impfung Zugang.
Zur vollständigen Pressemitteilung der Bayerischen Staatsregierung zu der Kabinettssitzung vom 15. Februar gelangen Sie hier
Eine Übersicht, welche Corona-Regeln in den einzelnen Bundesländern für Fitnessstudios gelten, erhalten Sie hier
Textquelle: Bayerische Staatskanzlei
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