Alle Aktien von Basic-Fit, die im Rahmen des Programms zurückgekauft werden, werden eingezogen. Das Programm wird von einem unabhängigen Vermittler im Rahmen der bestehenden Ermächtigung durch die Hauptversammlung und in Übereinstimmung mit allen geltenden Regeln und Vorschriften, einschließlich der Marktmissbrauchsverordnung 596/2014 und der Delegierten Verordnung (EU) 2016/1052 der Kommission, durchgeführt.
Das Programm kann jederzeit ausgesetzt, geändert oder eingestellt werden. Während der Laufzeit des Programms wird das am 3. Februar 2025 angekündigte Aktienmanagementprogramm zur Förderung der Liquidität der Aktien von Basic-Fit ausgesetzt.
Alle Transaktionen im Rahmen des Programms werden wöchentlich auf der Website von Basic-Fit veröffentlicht.
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