Der Ministerrat in Baden-Württemberg hat am Dienstag, dem 22. Februar 2022, eine Änderung der geltenden Corona-Verordnung beschlossen und damit weitere Lockerungen für das Bundesland auf den Weg gebracht.
Die Grenzwerte des Stufensystems werden vor dem Hintergrund der derzeit dominierenden Omikron-Variante angepasst. Zudem wird die Alarmstufe II gestrichen. Es gilt zukünftig:
- Basisstufe: Zahlen und Grenzwerte der Warn- oder Alarmstufe landesweit nicht erreicht oder überschritten.
- Warnstufe: 7-Tage-Hospitalisierungsinzidenz (Anzahl der stationär zur Behandlung aufgenommenen Patientinnen und Patienten, die an COVID-19 erkrankt sind, je 100.000 Einwohner innerhalb von sieben Tagen) erreicht oder überschreitet 4 oder ab 250 COVID-19-Patientinnen und -Patienten auf den Intensivstationen.
- Alarmstufe: 7-Tage-Hospitalisierungsinzidenz (Anzahl der stationär zur Behandlung aufgenommenen Patientinnen und Patienten, die an COVID-19 erkrankt sind, je 100.000 Einwohner innerhalb von sieben Tagen) erreicht oder überschreitet 15 und ab 390 COVID-19-Patientinnen und -Patienten auf den Intensivstationen.
Aus 2G wird fast überall 3G
In der ab Mittwoch, dem 23. Februar 2022, greifenden Warnstufe gilt in Baden-Württemberg damit in vielen Lebensbereichen wieder die 3G-Regel statt wie bisher 2G. Zu diesen Bereichen zählen u. a. auch Fitnessstudios. Erst in der Alarmstufe würde wieder die 2G-Regel gelten. Eine Übersicht aller aktuellen Änderungen an der Corona-Verordnung finden Sie hier: Änderungen der Corona-Verordnung in Baden-Württemberg
Geltende Einschränkungen für Fitnessstudios
Neben der Zugangsbeschränkung gemäß der 3G-Regelung, gilt in allen Stufen weiterhin generell in geschlossenen Räumen die Maskenpflicht. Personen ab 18 Jahren müssen weiterhin eine FFP2- oder vergleichbare Maske tragen. Im Freien muss eine medizinische Maske getragen werden, wenn das Abstandsgebot nicht dauerhaft eingehalten werden kann. Bei der Sportausübung gilt hingegen keine Maskenpflicht. Zudem müssen Fitnessstudiobetreiber weiterhin in allen Stufen ein Hygienekonzept erstellen.
Eine Übersicht, welche Corona-Regeln in den einzelnen Bundesländern für Fitnessstudios gelten, finden Sie hier.