Fitnessstudios, die Musiknutzungen für 2023 angemeldet haben oder einen gültigen Vertrag mit der GEMA haben, sollten dringend prüfen, ob der Tarif zur Musiknutzung unter die hier genannten Tarife fällt. Sollte dies der Fall sein, muss über das Onlineportal der GEMA eine Änderung der von Ihnen gemeldeten Werte vorgenommen werden.
Für die Berechnung der Nettowerte müssen Fitnessstudiobetreiber einfach von Ihrem Umsatz oder Aufwand für die Musikdarbietungen die für sie gültige Umsatzsteuer und die Vorverkaufs- oder Systemgebühren abziehen.
Rechenbeispiele für die Berechnung des Nettowertes finden Sie hier.
Sie möchtne stattdessen lieber auf gemafreie Musik für Ihre Fitness- oder Gesundheitsanlagen umsteigen? Hier finden Sie eine Übersicht spezialisierter Anbieter.
Textquelle: GEMA
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