Änderungen der GEMA-Berechnungsgrundlage

Für Musiknutzungen ab dem 1. Januar 2023 werden tarifübergreifend Abfragen wie Eintritt oder Umsatz von Bruttowerten auf die Abfrage von Nettowerten umgestellt. Die Umstellung erfolgt aufgrund von rechtlichen Vorgaben und für eine einheitliche, transparente Handhabung.

Fitnessstudios, die Musiknutzungen für 2023 angemeldet haben oder einen gültigen Vertrag mit der GEMA haben, sollten dringend prüfen, ob der Tarif zur Musiknutzung unter die hier genannten Tarife fällt. Sollte dies der Fall sein, muss über das Onlineportal der GEMA eine Änderung der von Ihnen gemeldeten Werte vorgenommen werden.

Für die Berechnung der Nettowerte müssen Fitnessstudiobetreiber einfach von Ihrem Umsatz oder Aufwand für die Musikdarbietungen die für sie gültige Umsatzsteuer und die Vorverkaufs- oder Systemgebühren abziehen.

Rechenbeispiele für die Berechnung des Nettowertes finden Sie hier.

Sie möchtne stattdessen lieber auf gemafreie Musik für Ihre Fitness- oder Gesundheitsanlagen umsteigen? Hier finden Sie eine Übersicht spezialisierter Anbieter.
 

Textquelle: GEMA
Bildquelle: © GEMA

Der Autor

  • Constantin Wilser

    Constantin Wilser ist seit 2006 in der Fitnessbranche als Redakteur tätig. Davor absolvierte er sein Bachelor-Studium der Sportwissenschaften am KIT in Karlsruhe. Seit 2019 ist er Bestandteil des BODYMEDIA-Redaktionsteams. Seit Anfang 2023 ist er Chefredakteur. In seiner Freizeit trainiert der Fußball-Fan gerne im Studio, geht laufen oder fiebert im Fußball-Stadion mit.